Berlin - Nach dem umstrittenen Interview mit AfD-Politiker Björn Höcke (54) bei "Ungeskriptet" fordert die Landesanstalt für Medien (LfM) den Podcaster Benjamin Berndt (41) dazu auf, die Folge nachträglich zu bearbeiten. Der wehrt sich dagegen.
Auslöser ist ein langes Gespräch mit Höcke, das auf YouTube millionenfach abgerufen wurde. Berndt wurde danach vorgeworfen, dem AfD-Hardliner unwidersprochen eine Plattform für dessen politische Agenda gegeben zu haben.
In der Podcast-Folge behauptete Höcke unter anderem, die SA habe kein Motto gehabt, auch nicht "Alles für Deutschland". Diese Aussage ist jedoch historisch falsch - wegen der Verwendung des Slogans wurde Höcke selbst bereits rechtskräftig verurteilt.
Die Landesmedienanstalt kritisierte, dass die Behauptung im Interview nicht ausreichend eingeordnet oder korrigiert worden sei.
In einem aktuellen Interview mit dem "Spiegel" wies LfM-Direktor Tobias Schmid (56) den Vorwurf der Zensur zurück.
"Erstens geht es im konkreten Fall nicht um eine Beschneidung, sondern um eine Kontextualisierung", sagte er. Meinungsfreiheit sei kein grenzenloses Recht, sondern finde "ihre Grenzen in der Menschenwürde, dem Jugendschutz und den allgemeinen Gesetzen".
Podcaster schaltet Anwalt ein
Schmid betonte zudem, dass Berndt sich nicht darauf berufen könne, kein Journalist zu sein. "Es ist irrelevant, ob er sich selbst für einen Journalisten hält oder für den netten Gastgeber einer Kaffeerunde – dafür gibt es objektive Faktoren."
Entscheidend seien unter anderem Professionalität, Regelmäßigkeit und Reichweite. Bei "Ungeskriptet" lägen diese Merkmale nach Ansicht der Behörde vor.
Berndt und sein Anwalt lehnen die Forderung ab. Laut Medienberichten sprachen sie von einer "Zensurbehörde" und sehen in dem Schreiben der Landesmedienanstalt einen unzulässigen Eingriff in ihr Medienangebot.
Berndt will die beanstandete Folge also nicht nachträglich ändern und hat nun laut "Welt" offenbar auch rechtliche Schritte eingeleitet, um sich gegen das Vorgehen zu wehren.
Die Medienanstalt hatte Berndt zunächst lediglich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Erst bei einer aus ihrer Sicht unzureichenden Antwort könnte dann ein förmliches Verfahren folgen.