Brandanschlag auf Synagoge: Angeklagter wollte auf Leid von Palästinensern hinweisen

Ulm – Weil er einen Brandanschlag auf die Synagoge in Ulm verübt hat, muss sich über zwei Jahre nach dem Vorfall ein Mann vor dem Landgericht verantworten.

Innenminister Thomas Strobl (63, CDU, r.) machte sich im Juni 2021 mit Rabbiner Shneur Trebnik (48, l.) ein Bild von der betroffenen Synagoge in Ulm.
Innenminister Thomas Strobl (63, CDU, r.) machte sich im Juni 2021 mit Rabbiner Shneur Trebnik (48, l.) ein Bild von der betroffenen Synagoge in Ulm.  © Stefan Puchner/dpa

Der Staatsanwalt sagte am heutigen Donnerstag, der heute 47-jährige Angeklagte habe aus antisemitischen Motiven im Juni 2021 eineinhalb bis zwei Liter Benzin an der südlichen Gebäudewand verschüttet und dann mit einem Feuerzeug angezündet.

Ziel sei gewesen, dass das Feuer wesentliche Teile der Synagoge erfasse.

Die Flammen erreichten eine Höhe von bis zu zwei Metern. Passanten informierten die Feuerwehr. Ein Polizist konnte den Brand mit einem Feuerlöscher endgültig löschen.

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In dem Gebäude waren zum Tatzeitpunkt keine Menschen. An der Fassade entstanden vier Brandflecken, Ruß verunreinigte das "Israelfenster" der Synagoge, wie der Staatsanwalt mitteilte. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Nahostkonflikt als Motiv

Ermittler der Polizei sammelten Beweise an der Synagoge in Ulm.
Ermittler der Polizei sammelten Beweise an der Synagoge in Ulm.  © Ralf Zwiebler/dpa

Der Türke machte vor Gericht zum Prozessauftakt keine Angaben zur Tat. Ausführlich hatte er sich aber im Vorfeld bei dem psychiatrischen Sachverständigen zu den Vorwürfen geäußert.

Der Sachverständige berichtete, dass der Angeklagte angegeben habe, dass er auf das Leid der Palästinenser in der Auseinandersetzung mit Israel aufmerksam machen wollte.

Er habe erklärt, dass er ein Zeichen setzen wollte. "Wenn die anderen nichts machen, mache ich selber etwas", soll der Angeklagte dem Sachverständigen zufolge gesagt haben.

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Dem Angeklagten wird versuchte schwere Brandstiftung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung zur Last gelegt. Ein Urteil könnte Ende Januar verkündet werden, teilte das Gericht mit.

Nach dem Mann war nach der Tat öffentlich mit Bildern gefahndet worden. Er war nach dem Anschlag laut Stuttgarter Staatsanwaltschaft zunächst in die Türkei geflüchtet. Weil diese wie Deutschland eigene Staatsbürger nicht ausliefert, waren die rechtlichen Mittel der Ermittler zur Strafverfolgung zunächst ausgeschöpft.

Doch als der Verdächtige Anfang Juli 2023 über den Stuttgarter Flughafen wieder nach Deutschland einreiste, wurde er festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Vor der Tat lebte er nach Erkenntnissen der Ermittler in Ulm.

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

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