Cannabis-Amnestie: 21 Häftlinge müssen in Baden-Württemberg freigelassen werden!

Stuttgart - Nach der Cannabis-Legalisierung zum 1. April müssen in Baden-Württemberg nach Angaben des Justizministeriums 21 Häftlinge sofort freigelassen werden.

21 Häftlinge müssen nach der Legalisierung aus Gefängnissen entlassen werden.
21 Häftlinge müssen nach der Legalisierung aus Gefängnissen entlassen werden.  © Felix Kästle/dpa

Die Staatsanwaltschaften muss in insgesamt 25.000 Altfällen händisch überprüfen, ob die Vollstreckung von Strafen gestoppt werden muss. "Die Belastung durch das rückwirkende Gesetz ist enorm und noch längst nicht zu Ende", sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitag. Zuerst hatte der SWR darüber berichtet.

Der Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist nach jahrzehntelangen Diskussionen frei. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem zum 1. April Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt werden.

Als Folge einer Amnestie müssten bereits verhängte Haft- und Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die in Zukunft nicht mehr strafbar sein sollen, beim Inkrafttreten erlassen werden.

Jedes fünfte Verfahren müsse überprüft werden

Am Freitag entscheidet der Bundesrat über das Gesetz zur Legalisierung.
Am Freitag entscheidet der Bundesrat über das Gesetz zur Legalisierung.  © Philipp von Ditfurth/dpa

Bei den zu erwartenden Freilassungen handele es sich aber nur um einen kleinen Teil der zum 1. April einzustellenden Vollstreckungen, sagte die Sprecherin. Nach einer Schätzung gebe es in etwa jedem fünften überprüften Verfahren Handlungsbedarf.

Dazu gehöre, dass die Strafvollstreckung von den Staatsanwaltschaften komplett eingestellt werden müsse oder bei den Gerichten neue Strafen gebildet werden müssten.


Originalmeldung von 11.03 Uhr, aktualisiert 12.34 Uhr

Titelfoto: Philipp von Ditfurth/dpa

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