Steuern auf Kuchen, der von Schülern verkauft wird? So geht's jetzt weiter

Stuttgart - Wenn Kinder oder Eltern bei Schulfesten selbst organisiert Kuchen verkaufen, sind die Erträge auch künftig von der Umsatzsteuer befreit.

Die Frage, ob künftig Kinder und Jugendliche, die für ihre Klassenreise oder einen guten Zweck Kuchen verkaufen, Steuern zahlen müssen, hatte für Aufregung vor allem an Schulen gesorgt. (Symbolbild)
Die Frage, ob künftig Kinder und Jugendliche, die für ihre Klassenreise oder einen guten Zweck Kuchen verkaufen, Steuern zahlen müssen, hatte für Aufregung vor allem an Schulen gesorgt. (Symbolbild)  © Christian Beutler/KEYSTONE/dpa

Die Schule als Teil des Staats darf dabei nicht als Verkäufer auftauchen. Das ist die neue Richtschnur, auf die sich die Landesregierung verständigt hat, wie die Südwest Presse und die Deutsche Presse-Agentur am Freitag erfuhren.

Das Land setzt damit entsprechende europarechtliche Vorschriften um.

Das bedeutet aber auch: Wenn Schüler zum Beispiel jeden Samstag auf dem Wochenmarkt Gebäck verkaufen, müssen sie - wie jetzt auch schon - bei einem Ertrag von mehr als 22.000 Euro im Jahr wie ein kleines Unternehmen auch Steuern zahlen.

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Die Frage, ob künftig Kinder und Jugendliche, die für ihre Klassenreise oder einen guten Zweck Kuchen verkaufen, Steuern zahlen müssen, hatte zuletzt für einige Aufregung vor allem an Schulen gesorgt.

Im Kern ging es um die Frage, ob an öffentlichen Einrichtungen Leistungen erbracht werden, die auch ein privater Dritter erbringen könnte.

Das heißt übersetzt: Wenn etwa Eltern für ein Schulfest Kuchen backen, der dann verkauft werden soll, hätte den auch ein Bäcker liefern und damit Geld verdienen können.

Die EU will mit ihrer Mehrwertsteuerrichtlinie verhindern, dass private Unternehmer im Wettbewerb mit staatlichen Einrichtungen benachteiligt werden.

Titelfoto: Christian Beutler/KEYSTONE/dpa

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