Sieben Jahre nach Rodelunfall am Fichtelberg: Zahnärztin will Schadenersatz

Oberwiesenthal/Dresden - Fast genau sieben Jahre nach einem schweren Rodelunfall in Oberwiesenthal muss sich nun das Oberlandesgericht Dresden mit dem Fall beschäftigen.

Im Januar 2016 war es am Fichtelberg zu einem Rodelunfall gekommen. Nun muss das Oberlandesgericht über Schadenersatzansprüche verhandeln. (Symbolbild)
Im Januar 2016 war es am Fichtelberg zu einem Rodelunfall gekommen. Nun muss das Oberlandesgericht über Schadenersatzansprüche verhandeln. (Symbolbild)  © 123rf/ egubisch

Wie das Gericht mitteilte, war es Anfang Januar 2016 auf einer Rodelbahn am Fichtelberg zu einem Unfall gekommen.

"Die Klägerin behauptet, sie habe sich mit ihrem Schlitten an einem steilen Streckenabschnitt auf der rechten Seite der Rodelbahn befunden, als unvorhergesehen auf der vor ihr liegenden Piste ein großes 'Loch' - ein Entwässerungsgraben mit einem darin verlegten Rohr, wie sich dann herausstellte - erkennbar geworden sei. Während es ihrem, auf demselben Schlitten hinter ihr sitzenden Ehemann, noch rechtzeitig gelungen sei, vom Schlitten abzuspringen, sei sie selbst mit dem Schlitten in den Graben hineingefahren", heißt es in der Mitteilung.

Bei dem Unfall hatte sich die Frau, eine Zahnärztin, den Knöchel an Schien- und Wadenbein gebrochen. Nun will sie Schadenersatz.

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"Sie begehrt ein Schmerzensgeld von mindestens 15.000 Euro. Des Weiteren verlangt sie Ersatz für erlittene Vermögensschäden, darunter Verdienstausfall von rund 20.000 Euro und Haushaltsführungsschaden von 1500 Euro", so eine Gerichtssprecherin.

Rodelbahn war gesperrt

Die Besitzerin der Rodelbahn hält allerdings dagegen, dass die Piste vor dem 16. Januar gar nicht geöffnet gewesen sei, da es auch erst an diesem Tag genug Schnee gegeben hätte, um den Hang zu präparieren, Unebenheiten auszugleichen und Fangzäune aufzustellen sowie den Streckenverlauf zu kennzeichnen. Am Unfalltag, dem 7. Januar, sei die Strecke gesperrt gewesen. Dafür gab es Hinweisschilder, elektronische Anzeigetafeln und einen Eintrag auf der Webseite der Beklagten.

Das zuständige Landgericht hatte der Klage teilweise stattgegeben, da die bloße Sperrung nicht ausgereicht hätte. Der Klägerin hätte wegen Selbstgefährdung aber eine Mitschuld.

"Gegen das erstinstanzliche Urteil haben beide Parteien Berufung eingelegt. Die Klägerin verlangt hundertprozentigen Ersatz ihrer Schäden, während die Beklagte vollständige Klageabweisung begehrt", erklärt die Sprecherin.

Nun muss der für Sportrecht zuständige 13. Zivilsenat am 18. Januar über die Klage verhandeln.

Titelfoto: 123rf/ egubisch

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