In erstem Bundesland können Ungeimpfte aus Supermärkten ausgeschlossen werden

Wiesbaden/Hessen - Durch die neuen Corona-Regeln in Hessen können sich nun auch Supermarkt-Betreiber dazu entschließen, ihre Läden nach dem "2G-Optionsmodell" - also nur noch für Genesene und Geimpfte - zu öffnen.

Auch Supermärkte und Lebensmitteleinzelhändler dürfen in Hessen Ungeimpften den Zugang zu ihren Läden verwehren.
Auch Supermärkte und Lebensmitteleinzelhändler dürfen in Hessen Ungeimpften den Zugang zu ihren Läden verwehren.  © Christian Charisius/dpa

Bereits seit dem 12. Oktober gilt dies nach den neuen Beschlüssen des hessischen Corona-Kabinetts für den Einzelhandel. Hessen ist damit einzige Bundesland mit dieser Regelung.

Auf Anfrage der Bild bestätigte nun die hessische Staatskanzlei, dass das "2G-Optionsmodell" auch explizit für den Lebensmitteleinzelhandel gilt.

Womit nun eben auch Supermärkte den Besuch von nicht geimpften oder nicht genesenen Personen untersagen können.

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Trotz dieser Regelung erwartet man in der Landesregierung allerdings nicht, dass von dem Modell rege Gebrauch gemacht werde und so etwa Ungeimpfte nicht mehr für den täglichen Bedarf einkaufen könnten.

"Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden", hatte Ministerpräsident Volker Bouffier (69, CDU) bereits am vergangenen Dienstag bei der Vorstellung der neuen Corona-Regeln betont.

Die neuen Regelungen gelten erst einmal bis zum 7. November.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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