Großer EU-Führerscheinumtausch in Hessen: Diese Geburtsjahrgänge sind betroffen

Wiesbaden - Beim großen EU-Führerscheinumtausch endet die nächste Frist für bestimmte Geburtenjahrgänge am 19. Januar.

Der Führerschein soll bis 2033 in der EU einheitlich und fälschungssicher werden.
Der Führerschein soll bis 2033 in der EU einheitlich und fälschungssicher werden.  © Andreas Arnold/dpa

Das spüren auch die Fahrerlaubnisbehörden in hessischen Kommunen. Die Frankfurter Führerscheinstelle verzeichnete nach Angaben des Ordnungsamtes in den zurückliegenden Monaten einen erheblichen Zuwachs an Anträgen.

Aktuell betrage die Wartezeit für einen Termin im Servicezentrum "Rund ums Auto" etwa acht Arbeitstage, teilte eine Sprecherin auf dpa-Anfrage mit.

Der Führerschein soll bis 2033 in der EU einheitlich und fälschungssicher werden. Um alle auf das dann nur noch gültige Scheckkarten-Format zu bringen, müssen rund 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden.

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Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Scheine ist das Geburtsjahr relevant. Bis zum 19. Januar 2023 müssen Betroffene der Jahrgänge 1959 bis 1964 getauscht haben.

Ein Sprecher der Stadt Kassel erklärte, wegen der erheblichen Steigerung der Fallzahlen seien das Personal der Führerscheinstelle aufgestockt und die Öffnungszeiten ausgeweitet worden.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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