Sexueller Sadismus! Mann soll psychisch labile Frauen zum Selbstmord gedrängt haben

Limburg - Mit schweren Vorwürfen muss sich das Landgericht Limburg von Dienstag kommender Woche an (6.10.) beschäftigen: Ein 61-Jähriger soll mehrere psychisch labile Frauen zum Suizid gedrängt oder dies versucht haben - ihm wird nun unter anderem Mord und versuchter Mord vorgeworfen.

Der Mann soll den labilen Zustand seiner Opfer ausgenutzt haben (Symbolfoto).
Der Mann soll den labilen Zustand seiner Opfer ausgenutzt haben (Symbolfoto).  © Boris Roessler/dpa

Der Deutsche hatte laut Anklage in Online-Selbsthilfegruppen Kontakt zu seinen späteren Opfern gesucht. Er soll die Frauen dann manipuliert haben, damit diese sich selbst töten oder einwilligen, dies ihm zu überlassen. Motiv soll die Befriedigung seiner sexuellen Fantasien gewesen sein.

Der Mann stammt aus dem Bezirk der Limburger Staatsanwaltschaft, die jetzt für den Fall zuständig ist. Der Mann ist für die Justiz kein Unbekannter: Wegen eines ähnlichen Vorwurfs wurde er 2017 zu sieben Jahren Haft verurteilt. 

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Gießener Landgerichts, das dem Angeklagten damals eine "über alle Maße perfide" Vorgehensweise attestiert hatte.

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Er habe den labilen Zustand seines Opfers ausgenutzt, um seine sexuellen Tötungsfantasien auszuleben, hieß es. Ein Sachverständiger sprach von einem "sexuellen Sadismus" des Angeklagten. 

Der Mann hatte ausgesagt, es habe sich lediglich um Rollenspiele gehandelt. In dem Gießener Prozess ging es um eine Frau aus Leipzig, die gerettet werden konnte.

Frau setzte 2015 Suizid in die Tat um

In den jetzt angeklagten Fällen sind drei Frauen aus Bayern und Bremen betroffen: Im Jahr 2012 soll der Angeklagte einer Frau angeboten haben, sie zu töten. Es kam nicht dazu: Sie offenbarte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft ihrer Mutter.

2015 soll der Angeklagte eine Frau dazu gebracht haben, einen Suizid in die Tat umsetzen - sie brach das Vorhaben aber noch ab. Im Jahr 2016 kam es dagegen zu einer Selbsttötung einer Frau aus dem Raum Bremen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese aufgrund ihres psychischen Zustands nicht in der Lage war, dies aus eigener Entschlusskraft zu tun. In diesem Fall lautet die Anklage auf Mord.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Limburg sprach von juristisch äußerst komplizierten Fällen. Das Landgericht hat bislang bis in den Dezember hinein Verhandlungstage geplant.

Normalerweise zieht die Redaktion es vor, nicht über Suizide zu berichten. Da sich der Vorfall aber im Zusammenhang mit einem möglichen Verbrechen befindet, hat sich die Redaktion entschieden, dies zu thematisieren.

Solltet Ihr selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, bei der Telefonseelsorge findet Ihr rund um die Uhr Ansprechpartner, natürlich auch anonym. 

Telefonseelsorge, bundeseinheitliche Nummer: 08001110111 oder 08001110222 oder 08001110116123.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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