Endlich neue Öffnungszeiten? Debatte um Ladenschluss-Gesetz in Bayern nimmt (keine) Fahrt auf

München - Kommt endlich Bewegung in die veralteten Öffnungszeit-Regelungen in Bayern? Der Freistaat hat als einziges Bundesland kein eigenes Gesetz für den Ladenschluss. Nun könnte sich das ändern.

Im Supermarkt nach 20 Uhr einkaufen? In Bayern wird das auch weiterhin nicht möglich sein, wie der zuständige CSU-Minister bekannt gab.
Im Supermarkt nach 20 Uhr einkaufen? In Bayern wird das auch weiterhin nicht möglich sein, wie der zuständige CSU-Minister bekannt gab.  © 123RF/NejroN

Wer in Bayern um 20.03 Uhr feststellt, dass ihm noch roher italienischer Schinken für seine Spaghetti Carbonara fehlt, wird seit jeher seinen Speiseplan umwerfen müssen.

Die Bewohner der anderen 15 Bundesländer können da oftmals nur müde mit den Schultern zucken und eben noch schnell einen einkaufen.

Bayern hat nie ein eigenes Ladenschlussgesetz auf den Weg gebracht und daher gilt immer noch die Bundesregelung von 1956, ist also strenger, als die der anderen Länder.

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Nun soll aber Bewegung in die Debatte kommen. Klingt vielversprechend? Nein. Ist es nicht. Denn diese "Bewegung" ist bestenfalls ein leichtes Zucken, was CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek (59) da ankündigt.

Ein Entwurf des Ministeriums für Arbeit und Soziales werde in dieser Richtung zwar vorbereitet, die Änderungen werden jedoch kaum spürbar sein.

Nur ein Bruchteil könnte Änderungen bekommen – zumindest marginale

Weiterhin soll nichts an den Schließzeiten von meist 20 Uhr geändert werden, das Verkaufsverbot an Sonntagen bleibt im Wesentlichen unverändert. Die Läden würden laut seiner Aussage auch nicht danach fragen.

So könnte es vielleicht sein, dass digitale Kleinst-Supermärkte ohne Personal vielleicht in den Genuss von geänderten Öffnungszeiten kommen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wolle sich seinerseits schon jetzt dafür einsetzen, das solche Läden sonntags weiterhin dicht bleiben müssen.

An den 500 Tourismus und Wallfahrtsorten könne sich Holetschek außerdem eine Anpassung vorstellen. Für die breite Masse wird also weiterhin das Gesetz von vor knapp 70 Jahren in Bayern gelten.

Titelfoto: 123RF/NejroN

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