AI-Texter wie ChatGPT an NRW-Schulen nicht grundsätzlich verboten!

Düsseldorf - Die Arbeit mit Text-Robotern soll an den nordrhein-westfälischen Schulen nicht kategorisch verboten werden.

Für Hausaufgaben sind AI-Text-Roboter wie ChatGPT grundsätzlich erlaubt - sofern man die Nutzung dieser auch angibt. (Symbolbild)
Für Hausaufgaben sind AI-Text-Roboter wie ChatGPT grundsätzlich erlaubt - sofern man die Nutzung dieser auch angibt. (Symbolbild)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das geht aus einem Leitfaden zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) hervor, den das nordrhein-westfälische Schulministerium am Donnerstag in Düsseldorf veröffentlicht hat.

Schüler, die zur Erledigung ihrer Aufgaben Künstliche Intelligenz nutzen, müssen dies aber angeben. Wenn das nicht erfolgt oder wahrheitswidrig verneint wird, wird dies als Verwendung unzulässiger Hilfsmittel und als Täuschungsversuch gewertet.

Solche Fälle hätten dann, den einschlägigen Prüfungsordnungen und Vorschriften entsprechend, die gleichen Konsequenzen wie alle anderen Täuschungen oder Unregelmäßigkeiten, erläutert der Leitfaden. Auch wenn es sich nicht um Plagiate im eigentlichen Sinne handele, gehe es hier um eine Täuschung über die Autorenschaft.

"Um solche sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte belastenden Situationen zu vermeiden, sollten die Aufgaben bereits präventiv möglichst so gestellt werden, dass sie nicht ausschließlich mithilfe von KI erledigt werden können."

Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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