Nach Bluttat in Bad Lauchstädt: Landkreis sieht keine Versäumnisse seitens der Behörden

Bad Lauchstädt/Merseburg - Die Kreisverwaltung des Saalekreises sieht im Vorfeld der Tat in Bad Lauchstädt keine Versäumnisse seitens der Polizei und Waffenbehörde.

Die Waffenbehörde soll die Zuverlässigkeit des 60-Jährigen zum Führen einer Waffe ausreichend geprüft haben.
Die Waffenbehörde soll die Zuverlässigkeit des 60-Jährigen zum Führen einer Waffe ausreichend geprüft haben.  © Heiko Rebsch/dpa

Der mutmaßliche Täter sei zwar Sportschütze gewesen, es habe aber keine rechtliche Handhabe gegeben, gegen den Mann ein Waffenverbot auszusprechen, teilte der Kreis am Dienstag mit.

Der 61-jährige Mann und seine 59-jährige Ex-Partnerin waren vergangene Woche tot in der Wohnung der Frau in Bad Lauchstädt (Saalekreis) aufgefunden worden.

Was sich genau in der Wohnung abgespielt hatte, könne zunächst noch nicht gesagt werden, sagte ein Sprecher der Polizei zuletzt. Die Ermittler gehen aber davon aus, dass der Mann die Frau tötete. Der 61-Jährige war legal im Besitz von Schusswaffen.

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Der Mann soll Wochen vor den tödlichen Schüssen auf seine Ex-Partnerin diese im Straßenverkehr im Rahmen eines Streits genötigt haben, hieß es von der Kreisverwaltung. Daraufhin wurde die Waffenbehörde über eine anschließend gefertigte Anzeige informiert.

"Dem angezeigten Sachverhalt war nicht zu entnehmen, dass der mutmaßliche Täter mit dem Einsatz von Waffen gedroht hat."

Zuverlässigkeit des 60-Jährigen zum Führen einer Waffe wurde geprüft

Die Waffenbehörde prüfte anschließend die Zuverlässigkeit des Mannes zum Führen einer Waffe. "Um eine Unzuverlässigkeit anzunehmen, muss eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat, wegen einer fahrlässigen Straftat mit Waffenbezug oder wegen eines Verstoßes gegen die Waffengesetze vorliegen. Einen solchen Tatbestand gab es nicht", so die Kreisverwaltung.

Ebenso war der Mann den Angaben nach bisher auch nicht wegen Gewalttätigkeit in polizeilichen Präventivgewahrsam genommen worden.

Titelfoto: Heiko Rebsch/dpa

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