Schöffenwahl: Rund 2500 Ehrenamtliche in Sachsen-Anhalt gesucht

Magdeburg - Schöffinnen und Schöffen tragen zwar keine Roben - doch die Ehrenamtlichen haben vor Gericht gleichberechtigt mit den Berufsrichtern das Stimmrecht. Über Schuld oder Unschuld und Strafe entscheiden sie mit.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (46, CDU) findet, dass ehrenamtlich Engagierte höchsten Respekt und Anerkennung verdienen.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (46, CDU) findet, dass ehrenamtlich Engagierte höchsten Respekt und Anerkennung verdienen.  © Jan Woitas/dpa

In Sachsen-Anhalt laufen die Vorbereitungen für die Schöffenwahl für die kommende Amtsperiode 2024 bis 2028. Justizministerin Franziska Weidinger (46, CDU) sagte, wer sich ehrenamtlich in der Gesellschaft engagiere, habe höchsten Respekt und Anerkennung verdient.

"Alle Schöffinnen und Schöffen tragen mit ihrer Tätigkeit für das Funktionieren unseres demokratischen Rechtsstaates bei. Sie haben in strafrechtlichen Hauptverhandlungen dieselben Rechte und Pflichten wie die hauptamtlichen Richter", betonte sie.

Auch für die neue Amtsperiode werden Hauptschöffen, Ersatzschöffen, Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen benötigt. Es sei davon auszugehen, dass für Sachsen-Anhalt wie bisher etwa 2500 Schöffen zu bestimmen sind, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit.

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Angestrebt wird ein ausgewogenes Verhältnis bei Alter und Geschlecht.

Diese Bedingungen müssen Schöffen-Anwärter erfüllen

In den vergangenen vier Jahren waren 1341 Hauptschöffen bei Gerichten tätig. (Symbolbild)
In den vergangenen vier Jahren waren 1341 Hauptschöffen bei Gerichten tätig. (Symbolbild)  © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Für die zu Ende gehende Amtsperiode (2019 bis 2023) sind laut Ministerium insgesamt 1341 Hauptschöffen bei Gerichten tätig, davon 698 Frauen und 643 Männer.

Zudem wurden für den Fall, dass Hauptschöffen aus zwingenden Gründen bei Verhandlungen verhindert sind, 684 Ersatzschöffen und 551 Jugendersatzschöffen bei der Schöffenwahl für die derzeitige Amtsperiode bestimmt.

Die Ministerin geht davon aus, dass die Bereitschaft in der Bevölkerung für das besondere Ehrenamt in der Justiz weiter hoch sein wird, wie sie sagte. Weidinger dankte allen Frauen und Männern, die aktuell als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Sachsen-Anhalt tätig sind.

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Die Bewerbung für das Ehrenamt ist gesetzlich geregelt und an Bedingungen geknüpft. So müssen Interessenten älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sein. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und straffrei sein.

"Das Verfahren der Schöffenwahl ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verankert", erklärte der Sprecher des Justizministeriums.

Gemeinden erstellen Vorschlagslisten

Gerichtsschöffen sind ehrenamtliche Personen, die neben dem Berufsrichter ein gleichberechtigtes Stimmrecht haben. (Symbolbild)
Gerichtsschöffen sind ehrenamtliche Personen, die neben dem Berufsrichter ein gleichberechtigtes Stimmrecht haben. (Symbolbild)  © Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen ist den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt in einem gemeinsamen Runderlass des Justiz-, des Innen- und des Sozialministeriums geregelt.

So bestimmen die Präsidenten der Land- und Amtsgerichte die Anzahl der Schöffen und Jugendschöffen für die neue Amtsperiode. Im Anschluss haben alle Gemeinden im Land eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.

Die Liste könne aus Vorschlägen der Gemeinderatsmitglieder, aus Vorschlägen anderer Organisationen oder auch aus Selbstbewerbern zusammengesetzt sein, erklärte der Sprecher.

Für die Jugendschöffen stellen den Angaben zufolge die Jugendhilfeausschüsse der kreisfreien Städte und Landkreise die Vorschlagslisten auf.

Als weitere Stufe wählt ein Schöffenwahlausschuss aus den Vorschlagslisten die benötigte Zahl von Haupt- und Ersatzschöffen an den Amts- und Landgerichten für die nächste Amtszeit.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

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