Verdacht auf Extremismus: Rechtsschutz-Antrag von Ex-Personenschützer Haseloffs wird abgelehnt

Magdeburg - Der Extremismus-Verdacht gegen vier Beamte des Landeskriminalamts machte im Januar Schlagzeilen: Nun ist einer von ihnen, dem vorläufig das Führen der Dienstgeschäfte untersagt wurde, vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.

Das Verwaltungsgericht hat im Extremismus-Verfahren von vier LKA-Beamten einen Rechtsschutz-Antrag abgelehnt. (Archivbild)
Das Verwaltungsgericht hat im Extremismus-Verfahren von vier LKA-Beamten einen Rechtsschutz-Antrag abgelehnt. (Archivbild)  © Jens Wolf/dpa

Das Gericht habe den Antrag des ehemaligen Personenschützers von Ministerpräsident Reiner Haseloff (69, CDU) auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Der Beamte habe das vorläufige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte einstweilen hinzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft lehnte schon im Januar strafrechtliche Ermittlungen wegen Verjährung ab. Es laufen aber Disziplinarverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Verletzung der Verfassungstreuepflicht.

Zum Vorwurf erklärte das Verwaltungsgericht: Der Beamte, der im Bereich des Personenschutzes arbeite, habe eine WhatsApp-Nachricht zustimmend mit dem Symbol Daumen nach oben kommentiert.

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Zu sehen gewesen sei ein Bild mit einer auf einer Couch liegenden Frau mit freiem Unterkörper und einem jungen Mann. Der wende sich von der Frau ab und schaue auf einen Fernseher mit einer Abbildung von Adolf Hitler. Das Bild trage den Untertitel "Es gibt Dinge, die einfach wichtiger sind ...".

Das Gericht entschied, es sei dem Dienstherrn bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zuzumuten, den Beamten weiter im Dienst zu belassen. Die Öffentlichkeit habe einen Anspruch darauf, dass nur Polizeivollzugsbeamte eingesetzt würden, deren persönliche Integrität außer Zweifel stünden.

Die positive Reaktion auf nationalsozialistisches Gedankengut stelle ein starkes Indiz für gewichtige charakterliche Eignungsmängel dar.

Titelfoto: Jens Wolf/dpa

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