Baden verboten! Wer sich in Talsperren abkühlen will, muss aufpassen

Dresden - Auch, wenn so manche Talsperre in Sachsen zum Baden einlädt, ist nicht jede gleichermaßen dazu geeignet. In manchen ist es gar verboten.

In der Talsperre Neunzehnhain I darf man nicht baden.
In der Talsperre Neunzehnhain I darf man nicht baden.  © Uwe Meinhold

Die Landestalsperrenverwaltung erklärte in einer Mitteilung am heutigen Donnerstag, dass das Baden in mehr als zwei Dutzend Sperren verboten ist, weil es sich dort um Trinkwassertalsperren handelt.

"Auch wenn die hochsommerliche Hitze an den Stausee lockt, darf das unmittelbare Ufer der Trinkwassertalsperren nicht betreten werden", hieß es. Dies diene dem Schutz und der Sicherheit des Trinkwassers.

Der Verwaltung zufolge ist "der Aufenthalt sowie Freizeitaktivitäten wie Baden, Wassersport aller Art, Grillen und Zelten" am Ufer verboten. Es handelt dabei um die sogenannte Schutzzone I (Ufer und Wasserflächen).

Europawahl 2024: So lang ist Euer Stimmzettel
Sachsen Europawahl 2024: So lang ist Euer Stimmzettel

An die Stauseen dürfen auch keine Tiere. So ist es beispielsweise Hundehaltern und Pferdebesitzern verboten, ihre Vierbeiner dort zu tränken oder mit ihnen in dem Bereich Gassi zu gehen.

Hinweisschilder wie dieses an der Talsperre Neunzehnhain I sollten beachtet werden - sonst wird es teuer.
Hinweisschilder wie dieses an der Talsperre Neunzehnhain I sollten beachtet werden - sonst wird es teuer.  © Uwe Meinhold

Wie breit die Uferstreifen sind, in denen diese Aktivitäten verboten sind, ist von Talsperre zu Talsperre unterschiedlich.

Man soll deshalb unbedingt die Schilder vor Ort im Blick behalten und beachten, was auf ihnen steht. "Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht", hieß es weiter.

In diesen Talsperren gilt das Badeverbot

In Sachsen gibt es insgesamt 25 Trinkwassertalsperren.

Dazu zählen die folgenden Talsperren:

  • Carlsfeld
  • Dröda
  • Eibenstock
  • Muldenberg
  • Sosa
  • Stollberg
  • Werda
  • Cranzahl
  • Einsiedel
  • Lichtenberg
  • Neunzehnhain I
  • Neunzehnhain II
  • Rauschenbach
  • Saidenbach
  • Gottleuba
  • Klingenberg
  • Lehnmühle
  • Forchheim
  • Rähmerbach

Sowie die Speicher:

  • Altenberg
  • Großer Galgenteich
  • Radeburg II
und die Obere Revierwasserlaufanstalt Freiberg mit dem Dörnthaler Teich, Obersaidaer Teich und Oberen Großhartmannsdorfer Teich.
Die Talsperre Kriebstein dient der Freizeiterholung.
Die Talsperre Kriebstein dient der Freizeiterholung.  © Kristin Schmidt
Erholen kann man sich auch an der Koberbachtalsperre.
Erholen kann man sich auch an der Koberbachtalsperre.  © Kristin Schmidt

An den anderen Talsperren ist das Baden erlaubt. Besonders beliebt ist das etwa an den Sperren in Malter, Pöhl und Kriebstein. Zudem laden viele Badeseen zum Verweilen ein.

Titelfoto: Uwe Meinhold

Mehr zum Thema Sachsen: