"Glück auf! Der Steiger kommt": Steigerlied jetzt offiziell Kulturerbe!

Dresden - Auf der Kulturministerkonferenz am Mittwoch wurde entschieden, das Singen des Steigerlieds als immaterielles Kulturerbe in die UNESCO-Liste mit aufzunehmen.

Die sächsische Kulturministerin Barbara Klepsch (57, CDU) betont den Status des Steigerlieds als "Hymne der deutschen Bergleute", vor allem in Sachsen. (Archivbild)
Die sächsische Kulturministerin Barbara Klepsch (57, CDU) betont den Status des Steigerlieds als "Hymne der deutschen Bergleute", vor allem in Sachsen. (Archivbild)  © Holm Helis

Bereits Ende des Jahres 2021 hatten sich mehrerer Verbände mit Anträgen für den bundesweiten Status des Steigerlieds als Kulturerbe eingesetzt - und nun war das Anliegen endlich von Erfolg gekrönt!

Am heutigen Mittwoch verkündete die Kulturministerkonferenz in einer Pressemitteilung, dass sich auch das Singen des Steigerlieds unter den 13 Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes befindet.

"Kultur zu leben bedeutet, Gemeinschaft zu stiften. Das ist eine Auszeichnung für all diejenigen, die ihr Wissen und Können weitergeben und sich damit Tag für Tag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt stark machen", erklärte Christoph Wulf, der Vorsitzende des Fachkomitees Immaterielles Kulturerbe in Deutschland.

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Auch Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch (57, CDU) gratulierte in einer Mitteilung all jenen, die sich für den "Erhalt dieser einzigartigen Kulturform" engagierten.

"Das Steigerlied ist die Hymne der deutschen Bergleute und integraler Bestandteil der in Sachsen besonders lebendigen Bergbautraditionen", betonte Klepsch.

1678 wurde das Steigerlied erstmals öffentlich zum Besten gegeben

Die Anfänge vom Steigerlied reichen bis in das 16. Jahrhundert zurück.
Die Anfänge vom Steigerlied reichen bis in das 16. Jahrhundert zurück.  © Bernd Thissen/dpa

Der erste Nachweis für eine öffentliche Darbietung des Steigerlieds soll auf das Jahr 1678 zurückführen, als der Bergbau-Hit zu Ehren des sächsischen Kurfürsten Johann Georg II. auf einer festlichen Veranstaltung gesungen wurde, erklärte das sächsische Kulturministerium.

Der Liedtext behandle dabei die Sehnsucht der Bergbauarbeiter, nach harter Arbeit wieder heil zu ihren Familien zurückkehren zu können, so das Ministerium weiter.

Seither setzten sich viele Menschen dafür ein, dem Steigerlied den Status als Kulturerbe zu verpassen. Zunächst hatte die RAG-Stiftung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich einen Antrag auf Landesebene gestellt.

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Anschließend beteiligte sich auch der Sächsische Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine e. V. zusammen mit anderen Landesverbänden an einer Ausarbeitung eines bundesweiten Antrags.

Neben dem Steigerlied wurden unter anderem auch die Handweberei und das "Englmarisuchen" als immaterielles Kulturerbe in die bundesweite Liste mit aufgenommen.

Die Kulturministerkonferenz tagt dabei als eigenes Organ unter dem Dach der Kultusministerkonferenz und vertritt überregionale kulturelle Anliegen gegenüber der Bundesregierung.

Titelfoto: Bildmontage: Holm Helis, Bernd Thissen/dpa

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