Neue Corona-Regeln: Sachsen erlässt Ausgangs-Verbote!

Dresden - Ab 1. Dezember gelten in Sachsen noch härtere Corona-Schutzmaßnahmen. Grund sind die besonders heftigen Infektionszahlen im Freistaat. Das Gesundheitssystem kommt bereits vielerorts an Belastungsgrenzen.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU).
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU).  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Die neuen Beschränkungen gelten zwar "nur" in Gebieten mit einer Inzidenz von über 200. Das betrifft allerdings zum jetzigen Zeitpunkt fast alle Landkreise im Freistaat.

So erlässt die Regierung in Sachsen ab dem 1.12. eine Ausgangsbeschränkung. Das bedeutet, Menschen dürfen nur noch für triftige Gründe das Haus verlassen. Zu diesen Gründen gehören unter anderem der Weg zur Arbeit, Einkaufen (betrifft alle Geschäfte), Wege zum Arzt oder auch der Besuch von Angehörigen.

Der Bewegungsradius soll den Landkreis nicht überschreiten. "Es handelt es sich um eine Ausgangsbeschränkung, nicht um eine Ausgangssperre", betonte Sozialministerin Petra Köpping (62, CDU).

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Ebenfalls ab Inzidenz von 200/100.000 wird der Ausschank und der Genuss von Alkohol im öffentlichen Raum untersagt.

Alle Läden dürfen geöffnet bleiben. Aber: Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmeter darf pro 20 Quadratmetern nur ein Kunde rein. Für Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gilt, dass pro zehn Quadratmeter nur ein Kunde anwesend sein darf.

Der letzte Schultag ist am 18. Dezember. Kommunen dürfen vereinzelt bei besonders hohen Infektionsgeschehen Schulen schließen. "Mit den neuen Maßnahmen ergänzen wir die bestehenden, um den Gesundheitsschutz für Lehrer, Erzieher und die Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Das Offenhalten der Kitas und Schulen mit Präsenzunterricht bleibt das erste Mittel der Wahl", so Kultusminister Christian Piwarz (45, CDU).

Alle Regeln gelten vom 1. bis zum 28. Dezember. Die genaue Formulierung der Verordnung dauert noch an, sagte Ministerin Köpping.

Aber es gibt auch einen Lichtblick: Die Musikschulen dürfen wieder öffnen. Abhängig von der Situation soll die Öffnung in drei Phasen erfolgen, erklärte Kulturministerin Barbara Klepsch (55, CDU). "Vom Einzelunterricht, über den Musikschulunterricht mit maximal fünf Personen bis hin zum Unterricht mit fünf bis maximal zehn Personen."

So geht es in den Schulen weiter

Die 7-Tage-Inzidenzen in Sachsen.
Die 7-Tage-Inzidenzen in Sachsen.  © TAG24 Grafik

Das kommt laut Piwarz:

  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht wird ab Klassenstufe 7 für alle Schularten Pflicht.
  • An allen Grundschulen und Förderschulen in Hochinzidenzgebieten wird das Prinzip der festen Klassen eingeführt – ohne Einschränkung des Fächerkanons.
  • Weiterführende Schulen gehen in den Wechselunterricht. Grundsätzlich ausgenommen sind die Abschlussklassen und die Klassenstufen 5 und 6.
Das ändert sich an Kitas ab 200 auf 100.000:
  • Eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen.
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Weihnachts-Gottesdienste dürfen mit beschränkter Personenzahl von 50 stattfinden, aber ohne Singen.

Wird es nicht besser, droht totaler Lockdown

Über allem steht: "Wenn die Maßnahme nicht klappen, droht am Ende ein wirklicher Lockdown, wie er in vielen anderen Ländern stattfand", so Ministerpräsident Michael Kretschmer (45, CDU) nachdrücklich. Ein richtiger Lockdown sieht Ausgangssperren vor, Schließungen von allen Geschäften, Kindergärten, Betrieben und Schulen.

Titelfoto: TAG24 Grafik, Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

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