Nach Flucht aus dem Knast in Waldheim: Kein Fehler der JVA

Waldheim - Nachdem Norman E. (31), ein wegen versuchten Mordes verurteilter Sträfling, von einem Freigang nicht ins Gefängnis Waldheim (Landkreis Mittelsachsen) zurückgekehrt war, liegen keine Hinweise auf ein Fehlverhalten von Bediensteten vor.

Norman E. (31) wurde 2015 wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt.
Norman E. (31) wurde 2015 wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt.  © Ralf Seegers

Es gebe auch keinen Anlass, dies zu vermuten, teilte eine Sprecherin des sächsischen Justizministeriums am Montag auf Anfrage mit.

Der 31-Jährige war am Freitag nach einem für zwei Stunden genehmigten Freigang ohne Begleitung nicht in die Justizvollzugsanstalt (JVA) zurückgekehrt.

Nach einem Zeugenhinweis war der angetrunkene Mann am Folgetag in der Nähe eines Supermarktes in Chemnitz gefasst und in die JVA zurückgebracht worden.

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Der 31-Jährige war wegen zweifachen versuchten Mordes 2015 zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge handelt es sich um den sogenannten Joker-Messerstecher. Er hatte zwei Teenager in seiner Wohnung beherbergt, sich dann als die Figur "Joker" aus dem "Batman"-Film maskiert und auf sie eingestochen. Die Opfer wurden schwer verletzt, konnten aber fliehen. Das Strafende für den 31-Jährigen ist laut Ministerium für den 21. November 2024 vorgesehen.

Der Häftling war im Januar 2020 aus dem Maßregelvollzug in die JVA Waldheim verlegt worden. Er war auf der Sozialtherapeutischen Abteilung und hatte vor dem ersten unbegleiteten Ausgang am Freitag fünf begleitete Ausgänge ohne Beanstandung absolviert.

Flucht aus Gefängnis für Gefangene nicht strafbar

Die JVA Waldheim: Seit 1716 wird das Areal ununterbrochen als Haftanstalt genutzt.
Die JVA Waldheim: Seit 1716 wird das Areal ununterbrochen als Haftanstalt genutzt.  © Kristin Schmidt

Seit 2019 waren laut Justizministerium 13 Gefangene in Sachsen nach einem Ausgang nicht zurückgekehrt. Knapp 23.000 Ausgänge waren in dieser Zeit gewährt worden. Die Nichtrückkehr und auch eine Flucht aus einem Gefängnis sind für die Gefangenen nicht strafbar.

Als Konsequenzen können aber Sicherungsmaßnahmen verhängt oder die Lockerungseignung widerrufen werden. Auch disziplinarische Folgen für die Gefangenen kommen in Betracht.

Die JVA Waldheim gilt als das älteste Gefängnis in Deutschland. Seit 1716 wird das Areal ununterbrochen als Haftanstalt genutzt. Zu den bekanntesten früheren Insassen gehört der Abenteuerschriftsteller Karl May (1842-1912).

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Aktuell hat das Gefängnis eine Kapazität von etwas mehr als 400 Gefangenen.

Titelfoto: Kristin Schmidt, Ralf Seegers

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