Nach Haushaltsurteil: So geht es mit TSMC-Förderung in Sachsen weiter

Dresden - Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt setzt Sachsen auf die gegebenen Zusagen des Bundes zu den Milliarden-Hilfen für die Ansiedlung des Chipkonzerns TSMC in Dresden.

Sachsens Staatsregierung rechnet trotz des Karlsruher Urteils damit, dass die TSMC-Ansiedlung in Dresden wie geplant stattfinden kann.
Sachsens Staatsregierung rechnet trotz des Karlsruher Urteils damit, dass die TSMC-Ansiedlung in Dresden wie geplant stattfinden kann.  © David Chang/EPA/dpa

"Wir gehen davon aus, dass die geplante Ansiedlung von TSMC in Dresden wie geplant vollzogen wird", sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch auf Nachfrage.

Die Staatsregierung habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen. "Die Bewertung der haushalterischen Auswirkungen dieser Entscheidung ist Sache des Bundes".

Im August hatte der taiwanische Weltmarktführer TSMC angekündigt, ein Halbleiterwerk in Dresden errichten zu wollen. Die Bundesregierung hatte angekündigt, den Bau mit bis zu fünf Milliarden Euro unterstützen zu wollen.

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Zumindest ein Teil der Fördermilliarden soll dem Vernehmen nach aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen, aus dem die Bundesregierung Projekte für mehr Klimaschutz und Transformation der Wirtschaft bezahlt.

Diesen Fonds betrifft auch das Urteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe vom heutigen Mittwoch. Danach darf der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig.

Titelfoto: David Chang/EPA/dpa

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