Nächste Frist für Führerschein-Umtausch läuft: Bearbeitung kann mehrere Monate dauern!

Sachsen - Kaum ist die Frist für den Führerscheinumtausch für eine Altersgruppe abgelaufen, sollten schon die nächsten Jahrgänge an den Wechsel ihrer "Lappen" denken.

Diese alten Papierführerscheine wird es bald nicht mehr geben. Bis kommenden Januar müssen die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihren Papierführerschein gegen eine moderne Karte eintauschen. (Symbolbild)
Diese alten Papierführerscheine wird es bald nicht mehr geben. Bis kommenden Januar müssen die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihren Papierführerschein gegen eine moderne Karte eintauschen. (Symbolbild)  © Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa

Die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 verlieren bis zum 19. Januar 2024 ihre Gültigkeit und müssen deswegen nun gegen einen modernen Führerschein in Kartenform umgetauscht werden.

"Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 6 Monate vor Ende der Umtauschfrist zu stellen", weist der Erzgebirgskreis hin. Auch die Stadt Dresden schreibt, dass die Bearbeitungszeit bis zu drei Monate dauern kann.

Für den Umtausch sind die Fahrerlaubnisbehörden der kreisfreien Städte beziehungsweise die Landkreise zuständig. Im Erzgebirgskreis kann man auch ein Antragsformular auf der Seite www.erzgebirgskreis.de herunterladen und dann zusammen mit einem biometrischen Passbild sowie einer Kopie vom Personalausweis und einer Kopie des alten Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde oder in den Briefkästen der Dienstgebäude abgegeben. Das Formular gibt es auch in Papierform in den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung.

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Auch wenn die Umtauschfrist noch einige Monate läuft, sollten Autofahrer bedenken, dass der Führerschein danach seine Gültigkeit verliert. Wer dann in eine Verkehrskontrolle gerät, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro.

Fristen auch für Besitzer von modernen Führerscheinen

Bei der letzten Jahrgangs-Gruppe, die ihren DDR-Führerschein umtauschen musste, hatte es zum Jahresanfang Chaos gegeben. Viele Fahrerlaubnisbehörden mussten zusätzliche Termine anbieten, um alle Anträge der betroffenen Autofahrer anzunehmen.

Bisher mussten die Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1964 ihre Führerscheine umtauschen. Alle, die 1971 oder später geboren sind, haben bis 19. Januar 2025 Zeit, vor 1953 Geborene sogar bis 2033.

Autofahrer, die schon einen modernen Kartenführerschein haben, müssen ebenfalls Fristen beachten. Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Führerschein bekommen hat, muss bis zum 19. Januar 2026 einen neuen beantragen.

Titelfoto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa

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