Papierführerschein noch nicht umgetauscht? Chemnitz bietet zusätzliche Termine!

Chemnitz - Nur noch wenige Tage Zeit, dann läuft die Frist für den Umtausch der alten Papierführerscheine für die nächsten Jahrgänge ab! Die Stadt Chemnitz bietet in den kommenden Wochen für alle, die auch in Zukunft noch umtauschen müssen, zusätzliche Termine für die Anträge an.

Die Fahrerlaubnisbehörde befindet sich im Bürgerhaus am Wall.
Die Fahrerlaubnisbehörde befindet sich im Bürgerhaus am Wall.  © Uwe Meinhold

Bis zum kommenden Donnerstag müssen alle Kraftfahrer, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, den grauen oder rosafarbenen Führerschein umtauschen.

Als Nächstes von der Umtauschpflicht betroffen sind die Jahrgänge 1965 bis 1970, die dann genau in einem Jahr den neuen Führerschein brauchen. Die 1971 oder später geboren sind, sind in zwei Jahren an der Reihe. Stichtag ist dabei immer der 19. Januar.

Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz bietet in den kommenden Wochen immer dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr zusätzlich Termine für Anträge zum Umtausch von Papierführerscheinen in EU-Kartenführerscheine an.

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Ab sofort könnt Ihr Euch über die Behördenrufnummer 115 einen Termin vereinbaren.

Außerdem besteht die Möglichkeit, eine E-Mail an fuehrerscheinumtausch@stadt-chemnitz.de zu schicken. Enthalten sein sollten neben dem Anliegen der Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum und die Führerscheinnummer.

Ihr bekommt dann per Mail eine Bestätigung mit der genauen Terminzeit und der jeweiligen Terminkennung zurück.

Bis 19. Januar 2033 müssen alle alten "Lappen" in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden

Die alten Papier-Führerscheine müssen gegen neue im Scheckkartenformat umgetauscht werden.
Die alten Papier-Führerscheine müssen gegen neue im Scheckkartenformat umgetauscht werden.  © Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Die Umtauschpflicht besteht seit dem 18. März 2019. Der Umtausch ist Pflicht! Wer nach Ablauf der Frist weiterhin mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert laut ADAC ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Durch die Vielzahl der umzutauschenden Scheine erfolgt der Umtausch gestaffelt.

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Von der Umtauschfrist ausgeschlossen sind Personen, die vor 1953 geboren sind. "Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten", so der Verkehrsausschuss.

Im Landkreis Zwickau kann für den Umtausch des alten Führerscheins online ein Termin für die Beantragung vereinbart werden. Auf der Webseite des Erzgebirgskreises findet Ihr ebenfalls alle Informationen zum Thema Führerschein-Umtausch. Auch für das Vogtland gibt es den Antrag auf der Webseite des Landkreises.

Titelfoto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa

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