Neues Gesetz: Sachsen nimmt private Internet-Händler ins Visier

Dresden/Berlin - Omas Häuschen über eBay verkaufen, auf dem Facebook Marketplace seine Arbeitskraft anbieten oder ein Zimmer über Airbnb vermieten - viele Sachsen nutzen Internet-Plattformen, um ihre Einkünfte aufzubessern. Doch Vorsicht! Seit Jahresbeginn sind die Online-Anbieter verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen auch private Verkäufer an die Finanzbehörden zu melden.

Die Finanzämter bekommen ab Januar 2024 automatisch Meldungen weitergeleitet, wenn Steuerzahler in ihrem Bezirk auffällige Geschäfte online auf Plattformen tätigen.
Die Finanzämter bekommen ab Januar 2024 automatisch Meldungen weitergeleitet, wenn Steuerzahler in ihrem Bezirk auffällige Geschäfte online auf Plattformen tätigen.  © imago images/Olaf Döring

Mit dem 1. Januar ist das neue "Plattformen-Steuertransparenzgesetz" in Kraft getreten. Es beinhaltet eine Meldepflicht und den automatischen Austausch von steuerlich relevanten Informationen.

"Die Plattformbetreiber sind danach verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden", heißt es dazu aus dem sächsischen Finanzministerium.

Die Stoßrichtung des Gesetzes ist klar: Die Finanzbehörden wollen professionellen Schwarzhändlern auf die Spur kommen. Die Europäische Union geht davon aus, dass auf diesen Plattformen viel Geld verdient, aber nicht alles davon ordentlich versteuert wird.

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Im Fokus stehen neben Waren auch Dienstleistungen und Nutzungsrechte, laut Finanzministerium.

"Wer ab und zu privat gebraucht etwas verkauft, muss sich keine Sorgen machen", heißt es aus Steuerfachkreisen. Als Grenze gelten weniger als 30 Verkäufe pro Jahr oder weniger als 2000 Euro an Einnahmen auf einer Plattform.

Der Handel im Internet boomt, viele nutzen die Chance dort auch privat, mit Verkäufen ein paar Euros zu scheffeln.
Der Handel im Internet boomt, viele nutzen die Chance dort auch privat, mit Verkäufen ein paar Euros zu scheffeln.  © picture-alliance/ obs

Bei Auffälligkeiten soll eine Betriebsprüfung erfolgen

Hartmut Vorjohann (59, CDU) ist seit Dezember 2019 Finanzminister in Sachsen.
Hartmut Vorjohann (59, CDU) ist seit Dezember 2019 Finanzminister in Sachsen.  © Eric Muench

Außerdem gibt es eine steuerliche Grenze: Gewinne unter 600 Euro aus privaten Veräußerungsgeschäften binnen zwölf Monaten sind einkommensteuerfrei.

Die Plattformbetreiber erheben die Informationen regelmäßig bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres. Der erste Meldezeitraum hat am 1. Januar begonnen und endet am 31. Dezember 2023.

Die erste Übermittlung der Plattformbetreiber an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt für 2023 im Januar 2024. Danach werden die Informationen an die jeweils zuständigen Finanzämter weitergeleitet, in denen die "verdächtigen" Anbieter steuerlich erfasst sind.

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Die hiesigen Finanzämter wollen zum Auswerten der gemeldeten Informationen bestehende Strukturen nutzen. Die Einrichtung von neuen Steuerfahndungsteams ist momentan nicht geplant.

"Bei Auffälligkeiten kann z. B. eine Betriebsprüfung erfolgen", so ein Sprecher von Finanzminister Hartmut Vorjohann (59, CDU).

Wie viel Geld das neue Gesetz in die Landeskassen spülen wird, lässt sich gegenwärtig nicht beziffern. Das "Entdeckungsrisiko" für schwarze Schafe steigt aber erheblich.

Titelfoto: Eric Muench, imago images/Olaf Döring

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