Nach Waldbrand: Bastei-Wirtin verbietet das Rauchen in ihrer Außengastronomie

Rathen - Rauchen verboten - das gilt nicht nur im Nationalpark Sächsische Schweiz.

Bastei-Wirtin Petra Morgenstern (63) findet immer wieder achtlos weggeworfene Zigarettenkippen.
Bastei-Wirtin Petra Morgenstern (63) findet immer wieder achtlos weggeworfene Zigarettenkippen.  © Thomas Türpe

Nach dem bedrohlichen Brand unterhalb der Bastei will die Inhaberin des Berghotels und Panorama-Restaurants, Petra Morgenstern (63), das Rauchverbot auch in ihrer Außengastronomie durchsetzen.

Tagelang hatte die Dresdnerin hautnah den Kampf der rund 100 Feuerwehrleute erlebt - die Löscharbeiten, das Suchen nach Brandnestern, das Wässern der Felsspalten.

"Wir haben von oben den brennenden Hang gesehen. Ich hatte wahnsinnige Angst, dass mein Hotel samt Gastronomie abbrennt", sagt die Wirtin. "Deshalb ist jetzt auch in meiner Außengastronomie das Rauchen verboten. Das werde ich ab 1. August als mein Hausrecht durchsetzen. Ich werde keine Aschenbecher mehr austeilen, Verbotsschilder aufstellen."

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Motzenden Touristen will sie Paroli bieten. "Es war unglaublich, wie sich manche Ausflügler während des Brandes benommen haben. Sie haben gemeckert und wir wurden beschimpft, weil die Außengastronomie geschlossen war und die Feuerwehr die Parkplätze mit ihren Löschwagen blockierte", erzählt Petra Morgenstern fassungslos.

"Ich habe mit vielen Feuerwehrleuten gesprochen. Fast alle klagten, dass unglaublich viele Zigarettenkippen rund um die Felsformation lagen."

Noch sind die Aschenbecher in der Außengastronomie auf der Bastei voll.
Noch sind die Aschenbecher in der Außengastronomie auf der Bastei voll.  © Thomas Türpe
Die Wirtin sammelt die Aschenbecher ein - ab 1. August will sie ein Rauchverbot in ihren Biergärten und Terrassen durchsetzen.
Die Wirtin sammelt die Aschenbecher ein - ab 1. August will sie ein Rauchverbot in ihren Biergärten und Terrassen durchsetzen.  © Thomas Türpe

Petra Morgenstern mahnt nicht nur eine stärkere Kontrolle des Rauchverbots im Nationalpark an. Sie fordert auch "eine Feuerschneise um die Bastei. Um uns und den Nationalpark zu schützen. Denn was ist, wenn in unserem Hotelkomplex mal ein Feuer ausbricht?"

Zum Dank für die Bekämpfung des Brandes will die Bastei-Wirtin alle Feuerwehrleute zum Essen einladen.

Das Feuer flammt immer wieder auf - Landrat erlässt Betretungsverbot

An der Kanapee-Aussicht steht jetzt ein Faltbecken mit zwei Kubikmetern Wasser zum Löschen.
An der Kanapee-Aussicht steht jetzt ein Faltbecken mit zwei Kubikmetern Wasser zum Löschen.  © Marko Förster

Der Großbrand an der Bastei hält Feuerwehr und Nationalparkwacht weiter in Atem. Am Dienstagnachmittag flammten mehr als zehn Glutnester in dem 2500 Quadratmeter großen Brandgebiet auf.

Nach der Löschung wurde die Basteibrücke gestern früh zuerst für Besucher wieder geöffnet, wegen Einrichtung einer Schlauchleitung aber kurze Zeit später wieder gesperrt: Erneut war ein Glutnest entflammt. Neben Dutzenden Kameraden kam auch die Höhenrettung wieder zum Einsatz.

Die Polizei sucht noch immer nach den Brandstiftern: "Wir gehen derzeit mehreren Hinweisen aus der Bevölkerung nach", so Polizeisprecher Marko Laske (48). Möglicherweise hatte eine Zigarettenkippe den Brand in der Nacht zu Montag ausgelöst.

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Die Nationalparkverwaltung macht sich indes Gedanken, wie sie auf das geltende Rauchverbot besser hinweisen kann. Nationalparksprecher Hanspeter Mayr (58) verweist darauf, dass allein zwischen Parkplatz und Basteibrücke etliche Rauchverbotsschilder angebracht sind. "Wir suchen jetzt nach neuen Ideen, um besser an die Menschen heranzukommen."

Immer wieder lodern Glutnester auf.
Immer wieder lodern Glutnester auf.  © Marko Förster

Am Abend wurde die Basteibrücke zwar wieder geöffnet. Doch: Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr verfügte das Landratsamt ein nächtliches Betretungsverbot der Wälder der Sächsischen Schweiz und des Osterzgebirges sowie ein Verbot, die Waldwege tagsüber zu verlassen. Im Klartext: Von 21 bis 6 Uhr herrscht Waldverbot, einschließlich der Nutzung aller Waldwege.

Ausgenommen ist der Aufenthalt in den ausgewiesenen Trekkinghütten und auf Biwakplätzen des Forststeigs, sofern diese vor 21 Uhr erreicht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Titelfoto: Thomas Türpe

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