So viele Menschen in Sachsens Großstädten haben Geschlechts-Eintrag zu "divers" geändert

Dresden - In Sachsen haben bisher nur wenige Menschen das sogenannte dritte Geschlecht beim Standesamt eintragen lassen.

In Sachsen haben bisher nur wenige Menschen ihren Geschlechtseintrag als "divers" eintragen lassen.
In Sachsen haben bisher nur wenige Menschen ihren Geschlechtseintrag als "divers" eintragen lassen.  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

So haben sich etwa in Chemnitz in den vergangenen Jahren lediglich zwei Menschen dazu entschieden, sich als "divers" eintragen zu lassen, wie die Stadt mitteilte.

Die gesetzliche Grundlage existiert seit Dezember 2018. Vorher war es nur möglich, den Eintrag offen zu lassen. Jedoch entschied das Bundesverfassungsgericht 2017, dass es eine dritte Option neben "weiblich" und "männlich" geben muss.

Das daraufhin reformierte Gesetz gilt für intersexuelle Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zuordnen lassen – zum Beispiel hinsichtlich der Genitalien oder Hormone.

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In Leipzig wechselten seitdem bis heute den Angaben nach etwa zwölf Menschen im Melderegister auf "divers". Im selben Zeitraum hätten zudem 21 Menschen die Angabe des Geschlechts in der Geburtsurkunde ändern lassen.

Wie viele davon "divers" wählten, könne nicht gesagt werden. Zudem könne sich die Zahl mit den Änderungen im Melderegister überschneiden.

Unklar ist die Entwicklung in Dresden: Aktuell leben sieben Menschen mit dem Geschlechtseintrag "divers" in der Landeshauptstadt. Wie sich die Zahlen entwickelten, dazu konnten keine Angaben gemacht werden.

Geschlechtseintrag erfordert ärztliches Attest

Dass sich nur wenige Menschen für eine Änderung des Eintrags entscheiden, liege an verschiedenen Faktoren, wie Markus Ulrich sagt. Er engagiert sich im Lesben- und Schwulenverband Sachsen, der sich auch für trans- und intergeschlechtliche Menschen einsetzt. "Das Verfahren wird von vielen als pathologisierend empfunden", erklärte Ulrich.

Denn das Ende 2018 reformierte Personenstandsgesetz verlange nach einem ärztlichen Attest, wenn man den Geschlechtseintrag ändern lassen möchte.

Die Betroffenen wollten aber dem Arzt nicht die Autorität darüber geben, zu bestimmen, wer man ist, sagte Ulrich. "Wir wünschen uns deshalb ein Verfahren, in dem eine Selbstauskunft zur Änderung auf 'divers' oder zum Offenlassen des Geschlechtseintrags reicht." Viele würden zudem das mit dem Vorgang einhergehende Outing noch als Risiko empfinden.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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