Erneut Geflügelpest in Mittelsachsen nachgewiesen

Jahnatal - Im Januar wurde die Geflügelpest bereits bei einem Schwan in Freiberg nachgewiesen. Nun ist eine Geflügelhaltung in der Gemeinde Jahnatal ebenfalls betroffen. Alle Tiere müssen getötet werden.

Alle Tiere der Geflügelhaltung müssen getötet werden. (Symbolbild)
Alle Tiere der Geflügelhaltung müssen getötet werden. (Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa

Wie der Landkreis Mittelsachsen am Dienstagabend mitteilte, bestätigte das zuständige Friedlich-Löffler-Institut den Befund zuvor.

Bereits am Sonntag informierten die Verantwortlichen der Haltung das Veterinäramt am Sonntag über einen erhöhten Verlust an Tieren.

Bei einer Kontrolle wiesen zahlreiche Tiere die typischen Symptome des gefährlichen Virus auf: Nasen- und Augenausfluss und Fieber. Es folgte eine Probenahme und die Sperre des Bestandes.

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Am Montag dann die bittere Gewissheit: Die Laborbefunde der Sächsischen Landesuntersuchungsanstalt waren positiv - alle Tiere müssen gekeult werden.

Zudem wurde nun eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand eingerichtet.

Die Allgemeinverfügungen dazu werden noch heute Abend im elektronischen Amtsblatt auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. 

Geflügelhalter müssen aktuellen Bestand melden

Landrat Sven Krüger (52, Freie Wähler) bedauert den erneuten Vorfall und die tragische Situation für den betroffenen Betrieb.
Landrat Sven Krüger (52, Freie Wähler) bedauert den erneuten Vorfall und die tragische Situation für den betroffenen Betrieb.  © Kristin Schmidt

Demnach gelten für alle Tierhaltungen in diesen Gebieten strenge Auflagen, wie beispielsweise Stallpflicht für sämtliches Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten.

Des Weiteren ist es verboten, Geflügelfleisch, Eier oder Vögel in oder aus einem Bestand zu verbringen. "Ausnahmen sind nur im Einzelfall nach schriftlicher Genehmigung des Veterinäramtes möglich", so der Landkreis.

Jeder Geflügelhalter hat seinen aktuellen Bestand umgehend dem Veterinäramt zu melden. Insgesamt befinden sich in der Schutzzone im Landkreis Mittelsachsen 38 Tierhaltungen und in der Überwachungszone 375 Haltungen. 

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 "Wir haben immer gehofft, dass ein solcher Fall bei uns nicht auftritt. Es ist eine sehr tragische und traurige Situation für den Betrieb, die meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie mich sehr betroffen macht. Wir unterstützen den Tierhalter bestmöglich", erklärt Landrat Sven Krüger (52, Freie Wähler). 

Das Veterinäramt appelliert erneut an alle Halter von Vögeln, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen aufrechtzuerhalten und jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.

Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa

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