Zum Totensonntag: Sachsens Friedhöfe in Zahlen

Dresden - Am heutigen Sonntag ist Totensonntag. Der Tag, an dem wohl die meisten von uns ihrer verstorbenen Angehörigen und Freunde gedenken. Der Tag auch, an dem der Gedanke an Tod und Vergänglichkeit mal nicht einfach beiseite gewischt wird. Na dann - hier ein paar Zahlen zu den letzten Ruhestätten im Freistaat.

Im Wort Friedhof steckt der "Friede", den man den Verstorbenen wünscht.
Im Wort Friedhof steckt der "Friede", den man den Verstorbenen wünscht.  © imago/Becker&Bredel

1900

Friedhöfe gibt es schätzungsweise in Sachsen. Die exakte Zahl wird nicht offiziell ermittelt. Etwa 1350 dieser Friedhöfe sind in Trägerschaft der Evangelischen Kirche, rund 500 sind kommunale Friedhöfe. Hinzu kommen Friedhöfe anderer Träger.

64.373

Giga! Riesige Modulfabrik für Strom & Wärme in Sachsen eingeweiht
Sachsen Giga! Riesige Modulfabrik für Strom & Wärme in Sachsen eingeweiht

Personen starben letztes Jahr in Sachsen. Im Jahr 2020 waren es 62.092 Menschen. Vor Corona, also in den Jahren 2015 bis 2019, lag die Zahl der jährlich Verstorbenen bei ca. 54.700 pro Jahr.

20

Jahre beträgt momentan die Mindestliegezeit bei erdbestatteten Toten, aber auch für Urnen. Eine Ausnahme sieht das Sächsische Bestattungsgesetz bei Leichen von Kindern vor, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind - hier beträgt die Mindestruhezeit zehn Jahre. Im Rahmen einer vorgesehenen Novellierung des Bestattungsgesetzes ist geplant, die "normale" Mindestruhe von 20 Jahren auf dann 15 Jahre zu verkürzen.

64.373 Personen starben 2021 in Sachsen. Deutschlandweit waren es 1.023.723.
64.373 Personen starben 2021 in Sachsen. Deutschlandweit waren es 1.023.723.  © Fer Gregory

Feuerbestattungen und Bestattungswälder

Drei von vier Verstorbenen werden in Sachsen verbrannt - wie hier im Krematorium Dresden-Tolkewitz.
Drei von vier Verstorbenen werden in Sachsen verbrannt - wie hier im Krematorium Dresden-Tolkewitz.  © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

70 bis 75

Prozent beträgt der Anteil der Feuerbestattungen an der Gesamtzahl der Bestattungen. Der Anteil der Erdbestattungen liegt demnach bei geschätzt ca. 25 bis 30 Prozent. Die Landesinnung der Bestatter Sachsens sieht die Tendenz zu Feuerbestattungen zunehmend, dort geht man sogar mittlerweile von einem Anteil von 80 Prozent aus. Hier schätzt man den Anteil an Seebestattungen übrigens auf etwa 1 Prozent, den der naturnahen Bestattungen in Bestattungswäldern auf ca. 5 Prozent.

10

246,6 Meter! Rekord-Windrad in Mittelsachsen setzt sich in Bewegung
Sachsen 246,6 Meter! Rekord-Windrad in Mittelsachsen setzt sich in Bewegung

Bestattungswälder gibt es mittlerweile in Sachsen. Weitere befinden sich derzeit in der Genehmigung. Der Freistaat war eines der letzten Bundesländer, in denen die Waldbestattung genehmigt wurde.

100

Zentimeter tief muss ein Sarg - gemessen von der Oberkante aus - auf einem Dresdner Friedhof im Erdreich liegen. Bei einer Urne reicht die Hälfte aus. Laut Paragraf 7 Absatz 1 im Sächsischen Bestattungsgesetz regeln die einzelnen Gemeinden solche Fragen in ihren Friedhofssatzungen. Das heißt, dass die geforderte Tiefe je nach Kommune variieren kann.

Leipzig hat den größten Friedhof Sachsens

Ein Schutzengel als letzter Gruß - das rührt an.
Ein Schutzengel als letzter Gruß - das rührt an.  © imago/stock&people

48

Stunden nach dem Ableben darf ein Leichnam in Sachsen frühestens beerdigt werden. Spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes muss er dann beerdigt werden (gilt bei Erdbestattungen). Die Asche eines Verstorbenen ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung auf einem Bestattungsplatz beizusetzen.

900

Jahre und älter sind gleich eine Reihe von Dresdner Friedhöfen in kirchlicher Trägerschaft, die immer noch "genutzt" werden. Dazu gehören der Friedhof Weißig (angelegt um 1235), der Innere Briesnitzer Friedhof (um 1275), der Friedhof Langebrück (um 1290), der Friedhof Leubnitz-Neuostra (um 1290) und der Innere Plauensche Friedhof (um 1295).

78

Hektar groß ist nach Angaben der Stadt Leipzig der dortige Südfriedhof. Damit dürfte er der größte Friedhof Sachsens sein. In Dresden ist der Heidefriedhof der größte (54 Hektar), in Chemnitz der Städtische Friedhof (40 Hektar mit Urnenhain).

Größter kirchlicher Friedhof Sachsens ist der Johannisfriedhof Dresden mit etwa 25 Hektar Fläche.

Gibt es ein Jenseits? Wir wissen es nicht.
Gibt es ein Jenseits? Wir wissen es nicht.  © 123RF

Wer muss sich um die Bestattung eines Verstorbenen kümmern?

Mit Lichtern erinnern wir jetzt wieder an all jene, die vor uns gingen.
Mit Lichtern erinnern wir jetzt wieder an all jene, die vor uns gingen.  © IMAGO/Norbert Neetz

9

Stufen hat die Reihenfolge der Angehörigen, die von Gesetz wegen verpflichtet sind, einen Verstorbenen zu bestatten. Als nächste Angehörige gelten demnach ...

1. der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft

2. die Kinder,

3. die Eltern,

4. die Geschwister,

5. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft

6, der sonstige Sorgeberechtigte

7. die Großeltern,

8. die Enkelkinder,

9. sonstige Verwandte bis zum dritten Grade.

Kommt für die Verantwortlichkeit mehr als eine Person in Betracht (zum Beispiel bei Kindern), so ist jeweils die ältere Person verantwortlich, sofern sich die Betroffenen nicht anders geeinigt haben.

Das sächsische Bestattungsgesetz soll modernisiert werden

Särge stehen im Krematorium Dresden-Tolkewitz zur Abholung bereit.
Särge stehen im Krematorium Dresden-Tolkewitz zur Abholung bereit.  © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

1000

Bestattungen (gerundeter Wert) sind letztes Jahr von den 13 örtlichen Sozialhilfeträgern, also von den Landkreisen und kreisfreien Städten bezahlt worden, weil weder bei den Verstorbenen noch bei den Angehörigen (soweit vorhanden) etwas zu holen war.

2023

soll das Sächsische Bestattungsgesetz modernisiert werden. Laut Sozialministerium (das auch die meisten der hier genannten Zahlen bereitstellte) besteht in einzelnen Fragen noch Abstimmungsbedarf mit Innen- und Justizministerium im Hinblick auf die Durchführung und Verbesserung der Leichenschauen zur Kriminalitätsbekämpfung im Freistaat Sachsen.

Mit der ersten Kabinettsbefassung sei voraussichtlich im 2. Quartal 2023 zu rechnen.

Titelfoto: imago/Becker&Bredel, imago/stock&people

Mehr zum Thema Sachsen: