Unkraut auf Gehwegen: Das ist bei der Entfernung erlaubt

Sachsen - Der Wonnemonat Mai hat in Sachsen vom Wetter her seinem Namen zwar keine Ehre gemacht, dafür grünt und blüht es überall aus ganzer Kraft. Doch nicht nur Blumen und Nutzpflanzen wachsen, sondern auch das Unkraut. Sehr zu Leidwesen vieler Haus- und Gartenbesitzer.

Unkraut zwischen Pflastersteinen und Gehwegplatten ist ärgerlich, bei der Beseitigung gibt es aber einiges zu beachten.
Unkraut zwischen Pflastersteinen und Gehwegplatten ist ärgerlich, bei der Beseitigung gibt es aber einiges zu beachten.  © Gabor Tinz/123 RF

Das ungewollte Grün kommt nicht nur auf Wiesen und Beeten, sondern auch auf Gehwege. Die Entfernung in den Fugen ist mühevoll und nicht alles ist dabei erlaubt.

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie betont in diesem Zusammenhang, dass das Verwenden von Pflanzenschutzmitteln auf Wegen und Plätzen verboten ist.

"Haus- und Gartenbesitzer, die Herbizide in ihrer Hofeinfahrt, auf ihrer Hoffläche oder ihrem Fußweg ausbringen, handeln ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Hintergrund ist, dass die Mittel auf diesen Flächen nicht biologisch abgebaut werden. Der nächste Regen kann die Reste des Mittels auswaschen, sodass Wirkstoffe in Regenwasserabläufe und die Kanalisation gelangen und von dort in unsere Gewässer. Auch andere Stoffe wie Kochsalz, Essiglösungen oder Steinreiniger dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden", heißt es von der Behörde.

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Bevor ein Hausbesitzer zu harten Maßnahmen greift, um dem Unkraut zu Leibe zu rücken, sollte er abwägen, ob die betroffene Fläche wirklich frei von Pflanzen sein muss. Falls ja, sollte man zu mechanischen Maßnahmen greifen.

Vorsicht bei der Verwendung von Gasbrennern

Nicht alles, was am Wegrand wächst, ist unnützes Unkraut. Manchmal verstecken sich auch Wildkräuter dazwischen, die als Nahrungsquelle für Insekten dienen.
Nicht alles, was am Wegrand wächst, ist unnützes Unkraut. Manchmal verstecken sich auch Wildkräuter dazwischen, die als Nahrungsquelle für Insekten dienen.  © Kerry Snelson/123 RF

"Auch Hitze kann gut wirksam sein. Wird Pflanzengewebe für kurze Zeit auf 57 Grad Celsius erwärmt, stirbt es ab. Wenn thermische Bekämpfungsverfahren konsequent und mehrjährig angewendet werden, wird das Unkraut verringert. Das gelingt zum Beispiel mit Heißluft, Heißwasser oder Infrarot", empfiehlt das Landesamt.

Von Gasbrennern sollte man lieber die Finger lassen, denn bei der Verwendung besteht eine hohe Brandgefahr. Erst Ende April hatte ein Mann in Leipzig versucht mit einem Brenner sein Unkraut loszuwerden und dabei fingen die Garagentore Feuer (TAG24 berichtete).

Bevor Hausbesitzer jedes kleine Pflänzchen aus den Fugen kratzen, sollte man schauen, ob es sich nicht vielleicht auch um Wildkräuter handelt, die als Nahrung für Insekten dienen können.

Titelfoto: Kerry Snelson/123 RF

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