Wie komme ich mit meinem Kind ins Schwimmbad? Test-Wirrwarr zum Ferienstart

Dresden - Wohin mit den Kindern in den Herbstferien? Eltern, die ein lohnendes Ausflugsziel ausgemacht haben, stehen sofort vor den nächsten Fragen: Welche Zugangsbeschränkungen gibt es? Brauchen Kinder einen Test? Und wie ist das eigentlich mit der Maske?

Violetta Hagenbüchner (39), Chefin des Indoor-Spielplatzes Kuddeldaddeldu im Elbe Park, rechnet mit regem Betrieb in den Herbstferien.
Violetta Hagenbüchner (39), Chefin des Indoor-Spielplatzes Kuddeldaddeldu im Elbe Park, rechnet mit regem Betrieb in den Herbstferien.  © Eric Münch

"Nein, Kinder brauchen bei uns keinen Test", sagt Violetta Hagenbüchner (39) vom Indoor-Kinderspielplatz Kuddeldaddeldu im Dresdner Elbe Park. Für Erwachsene gilt die 3G-Regel. "Aber natürlich halten wir uns an die Kontaktnachverfolgung. Weil das bei uns von Hand passiert, kann es zu kurzen Wartezeiten kommen."

Anders im Besucherbergwerk Markus Röhling Stolln in Annaberg. Dort brauchen auch Kinder einen Test, wenn sie ins Bergwerk einfahren wollen ...

Wieso die Unterschiede? Was gilt denn nun?

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Nach der aktuellen Corona-Verordnung reichen die regelmäßigen Tests an Schulen und Kitas als Gesundheitsnachweis für Kinder und Jugendliche völlig aus. Ein gesonderter Test ist in der Regel nicht erforderlich.

Das gilt sogar für die Ferien, auch wenn in der schulfreien Zeit nicht getestet wird - und für alle Einrichtungen wie Zoos, Museen oder Schwimmbäder, zum Beispiel das Geibeltbad Pirna.

Ein Kinderausweis, um das Alter der Kinder nachzuweisen, genügt.

Hausordnung kann extremere Regeln geltend machen

Geibeltbad Pirna: Ferienbadespaß mit der 3G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen) für Erwachsene. Kinder brauchen keinen Extra-Nachweis. Das gilt genauso für alle anderen Schwimmbäder.
Geibeltbad Pirna: Ferienbadespaß mit der 3G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen) für Erwachsene. Kinder brauchen keinen Extra-Nachweis. Das gilt genauso für alle anderen Schwimmbäder.  © Marko Förster

Die ganz Kleinen, also alle unter sechs, sind ohnehin von der Test- und der Maskenpflicht befreit.

Aber: "Die Verordnung definiert grundsätzlich immer nur die Mindestanforderungen. Damit kann der Betreiber im hier genannten Beispiel im Rahmen seines Hausrechts hinausgehende Testregelungen für den Zutritt zum Bergwerk erlassen", teilt das sächsische Gesundheitsministerium auf TAG24-Anfrage mit.

Die regelmäßigen Tests an den Schulen genügen als Gesundheitsnachweis. Auch in den Ferien, wo nicht getestet wird.
Die regelmäßigen Tests an den Schulen genügen als Gesundheitsnachweis. Auch in den Ferien, wo nicht getestet wird.  © dpa/Guido Kirchner

Tests für Minderjährige sind übrigens in diesem Jahr noch kostenlos. Wenn es der Betreiber anbietet, kann auch ein Selbsttest gemacht werden. Dazu muss aber ein Mitarbeiter anwesend sein.

Noch Fragen? Nein? Dann kann der Ferienspaß ja beginnen!

Titelfoto: Montage: dpa/Guido Kirchner, Eric Münch, Marko Förster

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