Wirrwarr um Sachsens Trödelmärkte: Freistaat gibt grünes Licht - und keiner hat's gemerkt!

Dresden - Verwirrung um Sachsens Flohmärkte. "Hilfe, wir wurden vergessen!", kritisierten zahlreiche Veranstalter in einem offenen Brief an die Politik, forderten ein schnelles Ende des coronabedingten Verbots. Dabei ist seit dieser Woche bereits alles klar.

Der Freistaat verbietet auch den Elbeflohmarkt nicht mehr.
Der Freistaat verbietet auch den Elbeflohmarkt nicht mehr.  © Manja Mintel

In ihrem Hilferuf vom vergangenen Freitag beklagen die Veranstalter, dass Dresdner und Leipziger Kunst-, Antik- und Flohmärkte seit November geschlossen seien und dass die Händler "nach wie vor keine Aussicht auf Öffnung haben".

So ärgert sich etwa Jörg Korczynsky (52), Marktleiter der DDV-Flohmärkte*: "In den Verordnungen kommen wir gar nicht mehr vor, als ob wir gar nicht existieren. Wir haben 2500 Händler auf 72 sächsischen Märkten im Jahr. Viele leben davon, sind von der langen Schließung existenziell bedroht."

Gebrauchtwarenhändler Gerd Opitz (67) aus Moritzburg verkauft für gewöhnlich auf Trödelmärkten Bücher, Porzellan, Werkzeuge. "Ich habe hohe Einbußen, bezahle auch Miete für mein Lager. Und das ist voll."

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Elbeflohmarkt-Leiter Michael Sternberger (44) hofft, "ohne größere Auflagen endlich wieder öffnen zu dürfen".

TAG24 hat beim Sozialministerium nachgefragt

Gebrauchtwarenhändler Gerd Opitz (67) aus Moritzburg in seinem vollen Lager.
Gebrauchtwarenhändler Gerd Opitz (67) aus Moritzburg in seinem vollen Lager.  © Eric Münch

TAG24 fragte beim Sozialministerium nach. Ein Sprecher teilt mit, dass die seit Montag gültige Corona-Schutz-Verordnung "keinerlei Regelungen beinhaltet, die eine Öffnung untersagt".

Im Klartext: Den Trödelmärkten steht seitens des Freistaats gar nichts mehr im Wege - zur Überraschung der Händler! Sachsenmärkte-Chef Steffen Mendrok (49) will jetzt schnellstmöglich die Genehmigungen für Löbau (13. Juni), Weinböhla (20. Juni), Radebeul (27. Juni) und Moritzburg (4. Juli) einholen. Auch bei der Stadt Dresden sind Anfragen eingegangen.

Die Kommunen dürfen noch einschränkende Maßnahmen erlassen. Besucher brauchen Mundschutz und Negativ-Test (maximal 24 Stunden alt).

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*Transparenzhinweis: Auch TAG24 gehört zur DDV-Mediengruppe.

Titelfoto: Eric Münch

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