Zwickauer Oma-Killerin wegen Mordes verurteilt

Zwickau - Zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 81-Jährigen in einem Zwickauer Pflegeheim ist ihre Enkelin wegen Mordes verurteilt worden.

Sarah S. (32) wurde zur einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Sarah S. (32) wurde zur einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.  © Uwe Meinhold

Die Große Strafkammer des Landgerichts Zwickau verhängte am Freitag eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen die 32-Jährige.

"Wir haben hier ein recht drastisches Vorgehen", sagte der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann bei der Urteilsbegründung.

So sei die Oma von der Enkelin am frühen Morgen im Schlaf überrascht und dann mehrere Minuten lang gewürgt worden.

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Sie hatte zuvor mehrere Tausend Euro vom Konto ihrer Großmutter abgezweigt. Dies habe sie mit der Tat verdecken wollen, so das Gericht.

Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage hatte zudem gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen; die Verteidigung hatte dagegen auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahre plädiert.

Titelfoto: Uwe Meinhold

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