Haftbefehl nach Horror-Tat erlassen: 18-Jähriger fährt 12-Jährigen nach Streit tot

Niedernhall - Schreckliches Ende eines Streits im Hohenlohekreis in Baden-Württemberg! Ein 18-Jähriger fuhr einen 12-Jährigen an - das Kind verstarb. Der Fahrer befindet sich in mittlerweile in U-Haft.

Rettungskräfte konnten für einen 12-Jährigen nichts mehr tun. Er stürzte von seinem Fahrrad und erlitt so schwere Verletzungen, dass er starb.
Rettungskräfte konnten für einen 12-Jährigen nichts mehr tun. Er stürzte von seinem Fahrrad und erlitt so schwere Verletzungen, dass er starb.  © DPA/ Marijan Murat

Die Polizei berichtet, dass am Donnerstagabend ein 18-Jähriger und dessen 16-jähriger Begleiter mit zwei Kindern (12 und 13 Jahre alt) gegen 20.20 Uhr in Streit geraten waren.

Nach der Auseinandersetzung wollten die Jungs auf einem Fahrrad und einem Tretroller die Szenerie verlassen.

Der 18-Jährige, der einen Führerschein besitzt, sowie der 16-Jährige hatten sich derweil in den Audi des Älteren gesetzt.

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Sie folgten den Kindern und fuhren den 12-Jährigen auf seinem Fahrrad an. Das Kind stürzte bei dem Crash und erlitt so schwere Verletzungen, dass es noch vor Ort verstarb. Der 13-Jährige auf dem Tretroller blieb unverletzt.

Die Ermittler hoffen auf die Aussagen von Augenzeugen, die noch vernommen werden. Gegenüber der Deutschen Presseagentur (DPA) teilte die Polizei mit: "Es gab mehrere Zeugen, die das Geschehen beobachten konnten."

Ein Sachverständiger ermittelt nun den genauen Hergang der Tat. Unklar ist noch, ob sich der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten.

Die Einsatzkräfte sperrten den betroffenen Bereich am Supermarkt im Hohenlohekreis ab.
Die Einsatzkräfte sperrten den betroffenen Bereich am Supermarkt im Hohenlohekreis ab.  © Marijan Murat/dpa

Haftbefehl gegen 18-Jährigen

Der junge Audi-Fahrer wurde vorläufig festgenommen. Am Freitag wurde er einem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-Jährigen Totschlag vor, teilte ein Behördensprecher gegenüber der DPA mit.

Unter Jugendstrafrecht kann Totschlag mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden, in besonders schweren Fällen auch mit bis zu 15 Jahren. Wird Erwachsenenstrafrecht angewendet, drohen für Totschlag nach dem Gesetz mindestens 5 und höchstens 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Die Ermittlungen, ob es sich um Mord handeln könnte, dauern an.

Erstmeldung: 12. September, 09.58 Uhr; zuletzt aktualisiert: 12. September, 16.11 Uhr

Titelfoto: DPA/ Marijan Murat

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