Crash auf der A57: 24-jähriger BMW-Fahrer überholt rechts und löst Unfall aus - drei Verletzte

Düsseldorf - Auf der A57 bei Dormagen ist es am gestrigen Samstag zu einem Unfall gekommen, bei dem drei Personen verletzt wurden.

Bei einem Unfall auf der A57 in Höhe Dormagen wurden drei Personen leicht verletzt.
Bei einem Unfall auf der A57 in Höhe Dormagen wurden drei Personen leicht verletzt.  © Florian Schmidt

Nach Angaben der Polizei befuhren BMW-Fahrer (24) und eine 48-jährige Frau mit ihrem Mercedes den linken Fahrstreifen der A57 in Richtung Nimwegen.

Der 24-Jährige befand sich zunächst hinter dem Mercedes, doch nach Zeugenaussagen überholte der junge Mann dann über den rechten Fahrstreifen und ordnete sich direkt vor ihr auf dem linken Fahrstreifen ein.

Anschließend bremste der BMW-Fahrer ohne erkenntlichen Grund stark ab. Die Frau konnte deshalb nicht mehr frühzeitig bremsen und krachte in den BMW. Dieser kam dadurch ins Schleudern.

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Der Führerschein des vermeintlichen Unfallverursachers wurde anschließend beschlagnahmt.

Bei dem Zusammenstoß wurden sowohl der BMW-Fahrer als auch die Mercedes-Fahrerin sowie ihr 37 Jahre alte Beifahrer leicht verletzt.

Die A57 musste aufgrund des Unfalls zunächst voll gesperrt werden, sodass sich der Verkehr auf fünf Kilometer staute.

Beide Autos mussten abgeschleppt werden, da sie nicht mehr fahrbereit waren.

Ein 24-jähriger BMW-Fahrer soll den Unfall auf der A57 verursacht haben.
Ein 24-jähriger BMW-Fahrer soll den Unfall auf der A57 verursacht haben.  © Florian Schmidt

Polizei stoppt 30-jährigen Mercedes-Fahrer

Während die Beamten den geschehenen Unfall aufnahmen, fiel ihnen ein 30-jähriger Mann mit seinem Mercedes auf. Dieser ließ zunächst seinen Motor aufheulen und fuhr dann weiter bis zur Unfallstelle, wo er sich wieder in den fließenden Verkehr einordnete. Die Polizei konnte den Mercedes-Fahrer jedoch stoppen.

Bei der Kontrolle des 30-Jährigen stellte sich heraus, dass er ohne Führerschein unterwegs war. Zudem liegt gegen den Mann eine Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Er soll Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sein.

Titelfoto: Florian Schmidt

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