Von Wolf-Dietrich von Dewitz
Bonn/Köln - Jetzt ist es rechtskräftig: Eine der treibenden Kräfte der Cum-Ex-Steuerhinterziehung, der Anwalt Kai-Uwe Steck (54), kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Nachdem das Bonner Landgericht ihn bereits im vergangenen Jahr zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt hatte, bestätigte der Bundesgerichtshof dieses Strafmaß nun und begründete das mit Stecks besonderer Rolle als Kronzeuge der Strafverfolgungsbehörden.
Der Antrag der Kölner Staatsanwaltschaft auf Revision wurde abgelehnt, wie aus einem Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts hervorgeht (Aktenzeichen 1 StR 35/26). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Das Dokument liegt der dpa vor. Die Kölner Staatsanwaltschaft wollte die Entscheidung nicht kommentieren.
Vor dem Bonner Landgericht hatten die Ankläger für Steck eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert - die Staatsanwaltschaft wollte Steck also hinter Gittern sehen. Das lehnt Karlsruhe nun ab. Zuvor berichteten die "Welt" und "Business Insider" darüber.
Der Verurteilte muss zudem mehr als 12 Millionen an die Staatskasse zahlen.
Steck-Mentor und Cum-Ex-Drahtzieher Hanno Berger sitzt in Haft
Bei Cum-Ex verschoben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen.
Ein "pervertiertes System", wie es das Bonner Landgericht im vergangenen Jahr beim Steck-Verfahren nannte. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein.
Der heute 54 Jahre alte Steck war jahrelang die rechte Hand vom Cum-Ex-Drahtzieher Hanno Berger (75), der gut 20 Jahre älter war als er und lange Zeit eine Art Mentor war. 2016 wechselte Steck die Seiten und packte aus. Berger sitzt inzwischen im Gefängnis.
Das Bonner Landgericht verurteilte ihn zu acht Jahren Haft und das Landgericht Wiesbaden wegen anderer Cum-Ex-Vorwürfe zu acht Jahren und drei Monaten Haft.