Von Lennart Stock
Marienhafe - Nach einem monatelangen Nachbarschaftsstreit in Ostfriesland über schnatternde Gänse hat ihr Besitzer, der 81-jährige Ludwig Smidt, die Tiere an einen Tierpark abgegeben.
"Ich bin froh, dass die Gänse hier untergekommen sind", sagte der Rentner, der seine Gänse Paul, Pauline und Wilma am Samstag persönlich in einem Bollerwagen zu dem Tierpark im Landkreis Aurich brachte. "Hier haben sie es gut", sagte Smidt. Es gebe einen Teich mit Wasser, Futter und einen Stall.
Der Streit um die Gänsehaltung in der ländlich gelegenen, kleinen Gemeinde Marienhafe hatte vergangenen Sommer bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Nachbarn von Smidt hatten sich mit einer Beschwerde an den Landkreis Aurich gewandt. Sie fühlten sich von dem Geschnatter und den Gerüchen der Gänse gestört.
Die Nachbarn forderten nach Landkreis-Angaben die Behörde auf, gegen die Kleintierhaltung vorzugehen. Die Kreisverwaltung prüft seitdem, ob die Haltung zulässig ist.
Smidt, der nach eigenen Angaben jahrzehntelang Gänse auf seinem Grundstück hielt, kämpfte darum, seine Tiere behalten zu dürfen. Dabei erfuhr er viel Solidarität. Andere Nachbarn, die sich nicht von den Tieren gestört fühlten, unterstützten den Senior.
Eine von Nachbarn initiierte Online-Petition für den Verbleib der Gänse im Dorf unterschrieben inzwischen 75.000 Menschen.
Ludwig Smidt: "Die Ärzte haben gesagt, ich darf keinen Ärger mehr haben"
Nun fehle ihm die Kraft, den Nachbarschaftsstreit weiter auszutragen. "Ich kann es nicht mehr", sagte Smidt, den Tränen nahe. Die Entscheidung, seine Gänse abzugeben, sei ihm sehr schwergefallen. Vor Kurzem habe er sich einer langen Operation am Kopf unterziehen müssen.
"Die Ärzte haben gesagt, ich darf keinen Ärger mehr haben", sagte der 81-Jährige. Einer endgültigen Entscheidung des Landkreises in dem Streit kommt er damit zuvor.
Seine Gänse Paul, Pauline und Wilma will der 81-Jährige nun regelmäßig im Tierpark in Rechtsupweg - nur wenige Autominuten von Marienhafe entfernt - besuchen.
Der Tierpark sicherte ihm ein lebenslanges Besuchsrecht zu.