Wohnung unbewohnbar: Gericht lehnt Antrag von Mieterin in Göttinger Hochhaus ab

Von Maurice Dirker

Göttingen - Die Heizung defekt, bauliche Mängel und Ungeziefer - die Lebensbedingungen in einem Wohnkomplex nahe dem Göttinger Bahnhof sind schlecht.

Die Frau lebt mit ihren vier Kindern in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. (Archivbild)
Die Frau lebt mit ihren vier Kindern in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. (Archivbild)  © Moritz Frankenberg/dpa

Eine Mieterin wollte ihre Wohnung daher für unbewohnbar erklären lassen und in einer Not- oder Obdachlosenunterkunft untergebracht werden.

Das Verwaltungsgericht entschied anders: Dabei habe das Gericht allerdings nur geprüft, "ob die minimalsten Bedürfnisse nach dem Grundsatz "Bett, Brot und Seife" gewährleistet seien, sagte ein Gerichtssprecher.

Der Sprecher des Gerichts sagte weiter, der Beschluss könne nicht so interpretiert werden, dass die Wohnung zum Leben geeignet sei. Das sei nicht geprüft worden.

Millionenschaden nach Großfeuer auf Recyclinghof: Feuerwehr stundenlang im Einsatz
Niedersachsen Millionenschaden nach Großfeuer auf Recyclinghof: Feuerwehr stundenlang im Einsatz

So habe das Gericht lediglich festgestellt, dass die Wohnung innerhalb der nächsten "paar Wochen" die minimalsten Bedürfnisse abdecke.

Daran ändere etwa auch der Ausfall der Heizung oder ein Schimmelbefall nichts, wie es in dem Gerichtsbeschluss hieß. So sei es zumutbar, dass die Mieterin sich unter anderem durch richtiges Lüften, Fensterreparaturen oder das Anschließen einer gestellten Elektro-Heizung selbst um die Mängel kümmere. Die Frau lebt mit ihren vier Kindern in einer Zwei-Zimmer-Wohnung im fünften Stock.

Das Hochhaus mit seinen mehr als 400 Wohnungen macht wegen schlechter Lebensumstände immer wieder Schlagzeilen. Wegen der Zustände in dem Wohnkomplex in der Groner Landstraße 9 kontrolliert die Stadt regelmäßig vor Ort.

Die Hausverwaltung verweist zudem immer wieder auf nicht gezahlten Mieten, weswegen Geld für Reparaturen fehle. Stadt und Anwälte von Mietern weisen das in Teilen zurück.

Titelfoto: Moritz Frankenberg/dpa

Mehr zum Thema Niedersachsen: