Behörden jagen Fiskus-Betrüger: Das müssen Steuerzahler unbedingt beachten

Von Dorothea Hülsmeier

Düsseldorf - Im Kampf gegen Steuerhinterziehung haben Fahnder jetzt verstärkt den Handel mit Kryptowährungen ins Visier genommen.

In den Steuererklärungen müssen unbedingt Gewinne aus den Verkäufen von Kryptowährungen erfasst werden. (Symbolfoto)
In den Steuererklärungen müssen unbedingt Gewinne aus den Verkäufen von Kryptowährungen erfasst werden. (Symbolfoto)  © Martin Schutt/dpa

Das nordrhein-westfälische Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) wertet ein zweites großes Datenpaket zu entsprechenden Geschäften aus dem gesamten Bundesgebiet aus.

Es umfasse nach derzeitigem Kenntnisstand fast 4000 Steuerfälle, teilte die Behörde mit. Die Daten würden vom NRW-Landesamt aufbereitet und anschließend bundesweit zur weiteren steuerlichen Bearbeitung an die zuständigen Stellen verteilt.

Schon 2023 hatte die NRW-Steuerfahndung Daten von einer Handelsplattform erhalten und daraus ermittelte Steuerschulden eingefordert.

Potenziellen Steuersündern will das Land NRW fortan auf den Zahn fühlen. (Symbolfoto)
Potenziellen Steuersündern will das Land NRW fortan auf den Zahn fühlen. (Symbolfoto)  © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Die Fälle seien mittlerweile zum großen Teil bearbeitet und hätten ein Mehrergebnis in hoher einstelliger Millionenhöhe erbracht, hieß es. Die Aufarbeitung der besonders aufwendigen Fälle sei aber noch nicht abgeschlossen, sodass im Endergebnis eine deutlich höhere Summe zu erwarten sei.

Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten im Privatvermögen wie beispielsweise Bitcoin und Ether sind innerhalb der einjährigen Veräußerungsfrist steuerpflichtig und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Auch Tätigkeiten wie etwa sogenanntes Mining im Zusammenhang mit Kryptowerten im Privatvermögen müssen angegeben werden.

Titelfoto: Bildmontage: Martin Schutt/dpa, Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

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