Von Bettina Grönewald
Düsseldorf - Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr insgesamt 9034 Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet.
Mehr als 1000 dieser Verfahren standen im Zusammenhang mit Ferien. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den fünf Bezirksregierungen des Landes ergeben.
"Eine Beurlaubung, um zum Beispiel einen günstigen Ferienflieger nutzen zu können, ist nicht zulässig", sagte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf. Dies sei in einem Runderlass des Schulministeriums ausdrücklich geregelt.
Darin heißt es: "Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen."
Wer trotzdem direkt vor oder nach den Ferien unentschuldigt fehlt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen. Das eigenmächtige Verlängern von Ferien werde bei der Bemessung von Bußgeldern "besonders schwer gewichtet", teilte die Bezirksregierung Münster mit.
Die Bezirksregierungen sind in solchen Fällen für Gymnasien, Gesamt-, Real-, Sekundarschulen und Berufskollegs zuständig - an Grundschulen sowie den meisten Förder- und Hauptschulen werden sie hingegen von den Schulämtern der Städte und Kreise geführt. Deren Zahlen werden von den Mittelbehörden nicht erfasst.