NRW-Landesregierung macht Ernst: Radfahrern droht Bußgeld bei Waldfahrten

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Von Volker Danisch

Düsseldorf - Nicht mehr kreuz und quer: Das Radfahren im Wald soll in Nordrhein-Westfalen künftig nur auf Fahrwegen oder klar gekennzeichneten Trails erlaubt sein. Das sehe ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, zu dem Verbände in den kommenden Wochen Stellung nehmen könnten, sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. 

Das NRW-Landesministerium hat einen Gesetzentwurf herausgearbeitet, der strengere Regeln für Radfahrer vorsieht. (Symbolbild)
Das NRW-Landesministerium hat einen Gesetzentwurf herausgearbeitet, der strengere Regeln für Radfahrer vorsieht. (Symbolbild)  © Henning Kaiser/dpa

Damit könnte das neue Gesetz insbesondere Mountainbiker betreffen, die abseits der Wege Herausforderungen suchen. In der Vergangenheit sorgten vornehmlich illegale Rennstrecken sowie Eingriffe wie der Bau von Rampen und Aufschüttungen mitten im Wald mancherorts für Streit.

Der Gesetzentwurf sieht laut dem Ministeriumssprecher auch vor, dass für die Anlage von sogenannten Trails die Zustimmung des jeweiligen Waldbesitzers benötigt wird. 

Das Radfahren im Wald solle stärker reglementiert werden zum Schutz der Natur. Ein sehr großer Teil der Menschen auf zwei Rädern verhalte sich in der Freizeit vorbildlich im Wald. Es gebe leider aber noch Einzelfälle, die für Schäden an Natur und Tieren im Wald sorgen.

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"Wir erleben, dass Chaoten im Wald Schäden anrichten", sagte der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. Im Fokus stehe bei der stärkeren Reglementierung ein aktiver Schutz des Waldbodens. 

Das Befahren des Waldes mit Motorrädern, Mofas, Pedelecs und E-Scootern solle künftig sogar ausgeschlossen werden. 

Großer Anteil Privatwald

Wer in NRW mit dem Rad durch den Wald fahren möchte, muss in Zukunft aufpassen, denn es drohen Bußgelder. (Symbolbild)
Wer in NRW mit dem Rad durch den Wald fahren möchte, muss in Zukunft aufpassen, denn es drohen Bußgelder. (Symbolbild)  © Philipp von Ditfurth/dpa

Der Gesetzentwurf sieht den Ministeriumsangaben zufolge auch erweiterte Möglichkeiten des Verhängens von Bußgeldern und Betretungsverboten vor, wenn man sich nicht an die Vorgaben halte.

Laut WDR sollen Bußgelder bis zu einer Höhe 50.000 Euro möglich sein. Der Ministeriumssprecher kommentierte dies nicht. 

Der WDR hatte über die geplanten strengeren Regeln und eine erste Reaktion des Deutschen Interessenverbandes Mountainbike (DIMB) berichtet. Die geplante Änderung in NRW sei gegenüber der bisherigen Regelung eine deutliche Einschränkung des zulässigen Radfahrens im Wald.

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In der Praxis seien dadurch vor allem schmalere Wege zum Radfahren verboten, sodass faktisch nur noch breite Forstwege offiziell befahren werden dürften, hieß es dazu.

Der Wald solle auch in Zukunft mit seinen Schutz- und Nutzfunktionen für alle nutzbar bleiben. Dazu gehört seine Funktion als Ort der Erholung und Freizeit. Auch das Radfahren im Wald werde mit dem Gesetz weiter dazugehören – aber "bitte nur auf den erlaubten Wegen", die mit dem Waldbesitzer abgestimmt seien, unterstrich der Ministeriumssprecher. 

Rund 63 Prozent der Waldfläche in Nordrhein-Westfalen befinden sich in Privateigentum - ein so hoher Anteil wie in keinem anderen Bundesland. Den Kommunen gehören 21 Prozent der Waldfläche und dem Land 13 Prozent.

Titelfoto: Philipp von Ditfurth/dpa

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