NRW macht Ernst: Innenminister Reul stellt neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz vor

Von Dorothea Hülsmeier

Düsseldorf - Als Konsequenz aus der Corona-Pandemie und der Hochwasser-Katastrophe von 2021 modernisiert Nordrhein-Westfalen das Brand- und Katastrophenschutzgesetz.

NRW-Innenminister Herbert Reul (73, CDU) hat ein neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz vorgestellt.  © Matti Rosenkranz

"Wir müssen in unseren Abläufen so auf Zack sein, dass keine Zeit flöten geht", sagte Innenminister Herbert Reul (73, CDU) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.

"Es darf nicht erst rumtelefoniert werden, wer jetzt was macht und wo zuständig ist." Das Gesetz muss noch vom Landtag verabschiedet werden.

Angesichts der zunehmenden Extremwetterlagen wird eine zentrale Landesstelle für Katastrophenschutz im Gesetz verankert. 40 Personen im Innenministerium stehen dafür dauerhaft auf Abruf bereit.

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Bereits seit Sommer 2025 gibt es ein zentrales Katastrophenschutzlager für das ganze Land, in dem für den Ernstfall etwa Pumpen, Kettensägen, Zelte und Schutzkleidung aufbewahrt werden.

In Bedarfs- und Rahmenwarnplänen ist verzeichnet, wo welche Kräfte, Material und Warnmittel im Notfall stehen und wie sie im Ernstfall ineinandergreifen.

Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Bürgermeister tragen im Krisenfall die politische Gesamtverantwortung, so Reul. Künftig müssen sie innerhalb eines Jahres nach Amtsantritt eine Fortbildung im Katastrophenschutz absolvieren.

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Neu im Brandschutzgesetz: Zusammenarbeit mit Bundeswehr soll gestärkt werden

Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr soll bei Übungen gestärkt werden. (Symbolbild)  © Hannes P Albert/dpa

Auch im Brandschutzgesetz gibt es einige Neuerungen. So soll die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren nach den tatsächlichen Risiken vor Ort ausgerichtet werden. Eine Großstadt mit Hochhäusern habe andere Risiken als ein Dorf an einem Fluss oder eine Region mit großen Industrieanlagen, so Reul.

Außerdem wird die Bürokratie für die Kommunen bei der Genehmigung der sogenannten Brandschutzbedarfspläne abgebaut.

Dazu können sich Gemeinden zusammentun. Kreise und kreisfreie Städte bekommen die Möglichkeit, ihre Leitstellen für Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienste unter einem Dach zu bündeln.

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Indes werden die Verfahren für Werkfeuerwehren in Unternehmen und Industrieparks einheitlicher.

Ebenso soll das Ehrenamt als zentrales Element des Brand- und Katastrophenschutzes gestärkt werden. Denn die überwiegende Zahl der Einsatzkräfte sind Freiwillige - etwa bei der Feuerwehr. Neue Einheiten wie die Notfallseelsorge werden ins Gesetz aufgenommen. "Unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer sind das Rückgrat eines starken Bevölkerungsschutzes", sagte Reul.

Auch die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr bei Übungen wird gestärkt. Das sei wichtig gerade bei großen Szenarien wie etwa einem längeren Stromausfall oder wenn ganze Regionen betroffen seien, so Reul.

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