Schluss mit "Paradiesstrand": Stadt Düsseldorf greift durch

Von Volker Danisch

Düsseldorf - Aus "Paradiesstrand" wird "Rheinstrand": Düsseldorf hat bei Google eine andere Bezeichnung für einen der beliebtesten Strände im Stadtgebiet erwirkt.

Mitarbeiter vom Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf überwachen am Rhein streng das Badeverbot. (Archivbild)
Mitarbeiter vom Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf überwachen am Rhein streng das Badeverbot. (Archivbild)  © Christoph Reichwein/dpa

Im Austausch mit Google sei der Name erfreulicherweise kurzfristig geändert worden, erklärt eine Sprecherin der Stadt.

Die im Eintrag hinterlegte Website der Stadt weise zudem auf das erlassene Badeverbot hin.

Die geänderte Bezeichnung ist Teil der Bemühungen in Düsseldorf, Menschen vom lebensgefährlichen Baden im Rhein abzuhalten.

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Die "Rheinische Post" hat über eine jüngst erfolgte Löschung des Namens "Paradiesstrand" berichtet.

Mindestens zwei Badetote am "Paradiesstrand"

Seit Donnerstag (14. August) herrscht am Düsseldorfer Rheinufer ein striktes Badeverbot. (Archivbild)
Seit Donnerstag (14. August) herrscht am Düsseldorfer Rheinufer ein striktes Badeverbot. (Archivbild)  © Christoph Reichwein/dpa

Die Wasserschutzpolizei geht nach früheren Angaben davon aus, dass mindestens zwei der Badetoten im laufenden Jahr im Rhein mit dem sogenannten Paradiesstrand in Düsseldorf in Zusammenhang stehen.

"Paradiesstrand" ist kein offizieller Begriff, sondern eine Beschreibung, die sich irgendwann eingebürgert habe, wie Ordnungsdezernent Christian Zaum wenige Tage zuvor bei einer Kontrolle des Badeverbotes erklärt hatte.

"Das Umdenken zu einem über viele Jahre bei den Menschen fest verankerten Begriff ist ein langwieriger Prozess, für den die Änderung bei Google als Anlaufstelle für Touristinnen und Touristen ein erster wichtiger Schritt war", erklärte die Sprecherin der Stadt.

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Ein strenges Badeverbot im Rhein gilt jetzt bereits in drei Städten Nordrhein-Westfalens. Nach den Verboten in Düsseldorf und Neuss ist auch in Meerbusch eine ähnlich formulierte Regelung in Kraft getreten.

Nur noch bis zum Knöchel im Wasser ist an den langgestreckten Rheinufern der drei Städte demnach erlaubt. Verstöße gegen das strikte Badeverbot werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit bis zu 1000 Euro Geldbuße bestraft werden.

Titelfoto: Christoph Reichwein/dpa

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