Von Carsten Linnhoff
Münster - Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich am 5. Mai mit der Frage, ob eine von der Landesregierung und dem Landtag beschlossene Kreditaufnahme im Einklang mit der Verfassung steht.
Bei dem Streit geht es um das sogenannte Ukraine-Sondervermögen in einer Höhe von bis zu 5 Milliarden Euro, wie der Gerichtshof am Montag in Münster mitteilte.
Am 21. Dezember 2022 hatte der Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen der zusätzlichen Kreditaufnahme im Rahmen des NRW-Krisenbewältigungsgesetzes für 2023 zugestimmt.
Die Oppositionsparteien von SPD und FDP haben den Verfassungsgerichtshof angerufen, weil sie das Budgetrecht des Landtags durch das Gesetz beeinträchtigt sehen.
Landtag und Landesregierung dagegen vertreten die Auffassung, dass ein Sondervermögen, also eine zusätzliche Schuldenaufnahme, von der Landesverfassung ausdrücklich gedeckt ist.
Sowohl der Kreditaufnahme als auch der Ausgabe der Mittel musste der Landtag zustimmen. Im Jahr 2023 ging es dabei um die Finanzierung von 102 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 3,1 Milliarden Euro.
Im Anschluss an die mündliche Verhandlung wird es noch keine Entscheidung geben. Diese wird der Verfassungsgerichtshof in einem späteren Termin verkünden.