"Black Friday"-Shopper aufgepasst: So kommt das Paket durch den Zoll

München - Bereits in der Woche vor dem "Black Friday" (27. November) locken zahlreiche Händler mit Rabatten. Der Aktionstag läutet traditionell das Weihnachtsgeschäft ein, bei Paketdiensten beginnt die heiße Phase der Saison.

Ein DHL Paketzusteller geht mit einer Sackkarre voll Pakete zu einem Haus.
Ein DHL Paketzusteller geht mit einer Sackkarre voll Pakete zu einem Haus.  © Jan Woitas/ZB/dpa

Bei all der Vorfreude und den Rabatten laufen Online-Shopper jedoch Gefahr, eine böse Überraschung zu erleben.

Denn wird die Sendung aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit von der Partie!

Umsatzsteuer und Einfuhrzölle drohen bei Bestellungen aus einem Drittland. Das verhältnismäßig günstige Smartphone wird dabei schnell zum teuren Spaß. Bei Alkohol können sogar noch Verbrauchersteuern anfallen.

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Schlägt der Zoll zu, finden Käufer statt ihrer Sendung dann eine Karte der Post im Briefkasten, auf der das verantwortliche Zollamt und eine Übersicht der nötigen Unterlagen zur Abfertigung aufgeführt sind.

Seit Februar 2020 müssen Sendungen nicht mehr unbedingt persönlich beim Zollamt abgeholt werden. Bis zu einem Wert von 1000 Euro kann auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Um persönliche Kontakte während der Pandemie zu vermeiden, kann man die Abfertigung auch von zu Hase über die Post nutzen.

Außerdem überwacht der Zoll bei Postsendungen den gewerblichen Rechtsschutz, die Produktsicherheit und den Verbraucherschutz.

Achtung, bei hohen Warenwerten: Einfuhrzölle können satte Rabatte zunichte machen

Ein Zollbeamter klebt ein geöffnetes Paket nach der Inspektion zu.
Ein Zollbeamter klebt ein geöffnetes Paket nach der Inspektion zu.  © Zoll

"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", erklärt Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.

"Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet. Außerdem erwartet den Paketempfänger ggf. ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber."

Eine Auflistung des Zolls zeigt, welche Bestimmungen für Postsendungen aus einem Drittland gelten:

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  • Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben.
  • Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
  • Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.
Bestellt man aus anderen Mitgliedstaaten der EU, umgeht man solche Zollvorgaben. Lediglich bei Alkohol oder Tabak können zusätzliche Abgaben anfallen.

Wer bei einer Bestellung unsicher ist, kann über die App "Zoll und Post" voraussichtlichen Abgaben berechnen lassen und erhält weitere Informationen zu zollrechtlichen Bestimmungen.

Titelfoto: Bildmontage: Jan Woitas/ZB/dpa, Zoll

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