Bundesland will AfD-Mitglieder von öffentlichem Dienst ausschließen
Von Bernd Glebe
Mainz - Rheinland-Pfalz will AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst verwehren.
Alles in Kürze
- Rheinland-Pfalz will AfD-Mitgliedern öffentlichen Dienst verwehren
- Bewerber müssen Verfassungstreue erklären
- AfD auf Liste extremistischer Gruppierungen
- Verweigerung der Erklärung führt zu Ablehnung
- Bestehende Mitarbeitende riskieren Disziplinarverfahren

Künftig werde bereits im Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein, kündigte Innenminister Michael Ebling (58, SPD) in Mainz an.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.
Bestandteil dafür werde eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen sein, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. "Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden", erklärte der Minister.
Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Innenminister hatte jüngst bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts gesagt, die AfD habe keinen gemäßigten Flügel mehr, die Radikalisierung nehme zu.
Wer diese Erklärung verweigere und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen könne, werde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt, sagte Ebling.

Für bereits bestehende Mitarbeitende könne die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Entscheidend sei und bleibe der jeweilige Einzelfall.
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