Holztransport extrem überladen, doch das ist noch längst nicht alles

Trier - Bei einer groß angelegten Aktion am vergangenen Mittwoch an der deutsch-belgischen Grenze mussten etwa zwei Drittel der kontrollierten Holztransporte beanstandet werden. Einsamer Spitzenreiter war dabei ein mit Langholz beladener Lkw aus Belgien.

Mit weit mehr als 20 Tonnen war der Holztransport bei der Kontrolle überladen.  © Polizeipräsidium Trier

Wie eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Trier am Montag sagte, waren mehr als die Hälfte der Beanstandungen auf Überladungen von 25 Prozent oder mehr zurückzuführen.

Den Rekord stellte dabei der erwähnte Langholz-Transport auf. Dieser sei den Beamten auf der B258 in der Nähe des Grenzübergangs Wahlerscheid am frühen Mittwochmorgen bereits auf den ersten Blick aufgefallen.

Sowohl der Laster als auch der Anhänger waren derart vollgepackt, dass eine Überladung mehr als wahrscheinlich schien. Also wurde der Transport kurzerhand einer Kontrolle unterzogen.

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Bei der Verwiegung habe sich der Verdacht auf recht spektakuläre Weise bestätigt: Hätte das Gesamtgewicht des Gespanns maximal 40 Tonnen betragen dürfen, so zeigte die Waage laut Polizei stolze 63,7 Tonnen an! Das bedeutete eine Überladung von 23,7 Tonnen und damit von nahezu 60 Prozent.

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Über 20 Tonnen zu viel, dann wird's noch schlimmer für den Fahrer

Zudem hatte der Fahrer keine Erlaubnis für den Transport von Langholz und die Abgasanlage war defekt.  © Polizeipräsidium Trier

Also musste der Fahrer erst einmal das gesamte Holz vor Ort abladen. Doch damit nicht genug: Die weitere Kontrolle ergab, dass der Mann zwar eine Ausnahmegenehmigung für den Transport von Langholz besitzt, diese aber ungültig ist.

Zu guter Letzt stellten die Beamten dann auch fest, dass die Abgasanlage doppelt so laut wie erlaubt ist und die Abgase auch noch komplett ungefiltert herausbläst.

Das führte dazu, dass der komplette Lkw sichergestellt wurde und einem Gutachter vorgeführt wird.

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Den Fahrer erwarte laut der Polizeisprecherin nun ein erhebliches Bußgeld. Zudem wurde gegen den Unternehmer ein Verfahren eingeleitet, sodass möglicherweise der gesamte Frachterlös eingezogen werden kann.

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