Ausbau erneuerbarer Energien: Wie Bürger jetzt davon profitieren
Von Dörthe Hein
Magdeburg - Bürger und Kommunen in Sachsen-Anhalt profitieren künftig finanziell vom Ausbau erneuerbarer Energien. Wer eine Windkraft- oder Photovoltaikanlage betreibt, muss die jeweilige Kommune nun finanziell beteiligen.
 
                                                                                                            
    
            Die Abgabe wird fällig für neue Anlagen oder solche, die modernisiert werden, sogenannte Repowering-Anlagen.
Der Landtag verabschiedete dafür das entsprechende Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz. Die Regierungsfraktionen von CDU, SPD und FDP sowie die Grünen stimmten zu, die Linke enthielt sich, die AfD lehnte das Gesetz ab.
Energieminister Armin Willingmann (62, SPD) sagte, mit dem Gesetz solle eine breite Akzeptanz für den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik gestärkt werden. Man habe sich für ein bürokratiearmes Modell entschieden.
In ertragreichen Jahren könne der Betrag höher ausfallen, denn die tatsächlich erzeugte Strommenge werde mit 0,3 Cent je Kilowattstunde abgerechnet. Ab 1834 Volllaststunden pro Jahr werde der Sockelbetrag überschritten – und die Kommune dürfe sich über noch höhere Einnahmen freuen.
Neues Beteiligungsgesetz: Kommunen können frei über Einnahmen entscheiden
 
                                                                                                            
    
            Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen könnten die Kommunen mit mindestens 2500 Euro pro Megawatt-Peak planen. Bei einer Anlage mit einer installierten Leistung von fünf Megawatt-Peak flössen mindestens 12.500 Euro jährlich.
Die Kommunen erhielten Gestaltungsmöglichkeiten zurück, weil Geld für Investitionen da sei. Mit dem Gesetz wolle Sachsen-Anhalt zudem Investoren Sicherheit geben, dass sie mit erneuerbaren Energien versorgt werden.
Die Einnahmen können die Kommunen etwa für die Verschönerung des Ortes, für Veranstaltungen und kulturelle Einrichtungen oder die Sanierung kommunaler Gebäude verwenden.
Vorgeschrieben ist, dass die Hälfte der Erträge in den unmittelbar betroffenen Ortsteilen eingesetzt werden muss.
Den Kommunen steht es auch frei, die Mittel an ihre Einwohnerinnen und Einwohner weiterzugeben.
Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa
 
                    
