Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier: Geringe Nachfrage in Sachsen-Anhalt
Von Thomas Schöne
Magdeburg/Halle - Wer sein Leben mit Hund, Katze oder einem anderen Haustier geteilt hat, möchte oft auch über den Tod hinaus mit dem tierischen Begleiter verbunden bleiben. In Sachsen-Anhalt gibt es deshalb auf einigen Friedhöfen die Möglichkeit einer gemeinsamen Mensch-Tier-Bestattung.
Doch rund zehn Jahre nach Einführung dieses Angebots bleibt die Nachfrage gering.
"Bislang gab es auf dem separaten Grabfeld 20 Mensch-Tier-Bestattungen", sagte André Könnecke, Betriebsleiter des Eigenbetriebs Bauwirtschaft der Stadt Aschersleben. Dort gehört die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier seit 2016 zum Angebot des kommunalen Friedhofs.
"Das ist eine Nische. Aber wir wollen Dinge ermöglichen und nicht verbieten", betonte Könnecke.
Voraussetzung für die gemeinsame Bestattung ist die Einäscherung des Tieres. Die Urne des Haustiers wird anschließend zusammen mit der Urne seines Besitzers in derselben Grabstätte beigesetzt.
Um welche Tierart es sich dabei handelt, spielt grundsätzlich keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass das Tier kremiert werden kann.
Auch in der Landeshauptstadt Magdeburg besteht seit 2017 auf dem Buckauer Friedhof die Möglichkeit einer Mensch-Tier-Bestattung. Die Resonanz fällt dort allerdings noch zurückhaltender aus.
So steht es um die Nachfrage in Magdeburg, Bitterfeld und Wolfen
"Insgesamt wurden drei Nutzungsrechte für Grabstellen vergeben, das erste im Jahr 2019", sagte Stadtsprecher Michael Reif.
Wie in Aschersleben gelten auch in Magdeburg keine besonderen Einschränkungen hinsichtlich der Tierart. Voraussetzung bleibt die Einäscherung und Beisetzung in einer Urne.
Stirbt das Tier vor seinem Besitzer, kann die Urne bis zur späteren gemeinsamen Beisetzung aufbewahrt werden. Verstirbt hingegen zunächst der Mensch, kann das Tier nach seinem Tod eingeäschert und nachträglich als Grabbeigabe in derselben Grabstätte beigesetzt werden.
Die Kosten für eine solche Grabstätte liegen in Magdeburg bei 1635 Euro für ein Nutzungsrecht von 20 Jahren. Hinzu kommen die Leistungen von Bestattungsunternehmen sowie gegebenenfalls weitere Gebühren, etwa für die Nutzung einer Friedhofskapelle oder zusätzliche Grabgestaltung.
Noch geringer fällt die Nachfrage auf den Friedhöfen in Bitterfeld und Wolfen aus. Dort werden Mensch-Tier-Bestattungen seit 2022 angeboten. Nach Angaben der Verantwortlichen hat es bislang jedoch keine einzige entsprechende Beisetzung gegeben.
Titelfoto: Matthias Bein/dpa

