Gericht hat entschieden: Landtag-Durchsuchung war rechtswidrig

Magdeburg - Paukenschlag in Magdeburg: Das Landgericht hat entschieden, dass die Durchsuchung von Landtagsbüros der CDU rechtswidrig gewesen ist.

Das Landgericht Magdeburg bestimmte, dass die Durchsuchung von Landtagsbüros im Sommer 2025 rechtswidrig war. (Archivfoto)
Das Landgericht Magdeburg bestimmte, dass die Durchsuchung von Landtagsbüros im Sommer 2025 rechtswidrig war. (Archivfoto)  © Christopher Kissmann/dpa

Die Durchsuchungen waren im Mai 2025 vom Amtsgericht Magdeburg angeordnet und am 1. Juli durchgeführt worden. Die Strafkammer entschied am Donnerstag, dass dies nicht rechtens war und hob den Durchsuchungsbeschluss auf.

"Der Landtag als Gesetzgebungsorgan ist grundsätzlich vor einer Durchsuchung aufzufordern, Unterlagen an die Staatsanwaltschaft herauszugeben. Ein derartiges [...] Herausgabeverlangen [...] gab es nicht", so Pressesprecher Christian Löffler.

Das Gericht reagierte damit auf eine Beschwerde der CDU-Fraktion. Ob die sichergestellten Papiere aber wieder ausgehändigt werden müssen, wurde noch nicht entschieden.

Wahl zum Ministerpräsidenten: Sven Schulze schafft es im ersten Durchgang
Sachsen-Anhalt Wahl zum Ministerpräsidenten: Sven Schulze schafft es im ersten Durchgang

Darüber hinaus stellte das Landgericht klar, dass die Beschwerden von neun Abgeordneten des Landtags unzulässig sind. "Der einzelne Abgeordnete hat keine Berechtigung, eine Beschwerde einzulegen. Er ist nicht beschwerdebefugt", hieß es. Über eine Beschwerde der SPD-Fraktion müsse noch entschieden werden, da sie erst am 8. Januar 2026 einging.

Hintergrund: Der Bund der Steuerzahler stellte Anzeige gegen mehrere Landtagsmitglieder unterschiedlicher Fraktionen, da sie wohl Zahlungen von unrechtmäßigen Funktionszulagen getätigt hätten. Daraufhin wurden im vergangenen Sommer Büros von CDU, SPD und AfD im Magdeburger Landtag durchsucht.

Titelfoto: Christopher Kissmann/dpa

Mehr zum Thema Sachsen-Anhalt: