Illegale Absprachen bei Bauunternehmen: Bekommt Sachsen-Anhalt Schadensersatz?

Von Simon Kremer

Magdeburg - Nachdem das Bundeskartellamt eine Millionenstrafe gegen mehrere Straßenbauunternehmen wegen illegaler Absprachen verhängt hat, prüfen Land und Kommunen in Sachsen-Anhalt mögliche Schadenersatzansprüche.

Bauunternehmen tätigten illegale Absprachen - Sachsen-Anhalt prüft jetzt, ob Schadensersatzanspruch besteht. (Symbolbild)
Bauunternehmen tätigten illegale Absprachen - Sachsen-Anhalt prüft jetzt, ob Schadensersatzanspruch besteht. (Symbolbild)  © Thomas Frey/dpa

Die Landesstraßenbaubehörde prüft derzeit nach Angaben des Infrastrukturministeriums, welche Verträge mit den entsprechenden Unternehmen bestanden haben.

Danach werde überprüft, inwieweit hier Schadenersatzforderungen in Erwägung zu ziehen seien, sagte ein Ministeriumssprecher. Zudem soll das Thema Ende Mai bei einer Dienstberatung zwischen Bund und Ländern besprochen werden.

Das Bundeskartellamt hatte am Dienstag bekannt gegeben, dass sich sieben Straßenbauunternehmen aus ganz Deutschland über mehrere Jahre hinweg bei Aufträgen für die öffentliche Hand abgesprochen haben. Darunter sei auch ein Unternehmen aus Landsberg im Saalekreis gewesen.

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Die Absprachen fanden demnach zwischen 2016 und 2019 statt und betrafen vor allem Aufträge in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Aufträge untereinander zugeschoben: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe

Das Bundeskartellamt hatte zuvor Millionenstrafen verhängt. (Symbolbild)
Das Bundeskartellamt hatte zuvor Millionenstrafen verhängt. (Symbolbild)  © Oliver Berg/dpa

Die Unternehmen hätten sich über einen längeren Zeitraum hinweg gegenseitig zahlreiche Aufträge der öffentlichen Hand zur Reparatur und Sanierung von Straßen zugeschoben, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

"Durch illegale Absprachen können bei öffentlichen Auftraggebern hohe Schäden entstehen, welche letztlich alle Bürgerinnen und Bürger tragen müssen."

Die Verstöße betrafen demnach eine Vielzahl von Ausschreibungen und Aufträgen von öffentlichen Auftraggebern wie Kommunen und Landesstraßenbaubehörden.

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Dabei sei es um einfachere Maßnahmen der Straßenreparatur gegangen, wie etwa das Flicken der Straßenoberfläche.

Das Bundeskartellamt verhängte daraufhin jetzt Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen Euro. Daneben können aber auch die betroffenen Kommunen und Behörden selbst juristisch gegen die Bauunternehmen vorgehen.

Unter anderem teilte der Altmarkkreis Salzwedel mit, dass rechtliche Schritte geprüft würden. Bisher seien noch keine Schadenersatzansprüche gegen ein an der Kartellabsprache beteiligtes Unternehmen geltend gemacht worden.

Titelfoto: Thomas Frey/dpa

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