Täter-Opfer-Ausgleich: 583 Fälle in Sachsen-Anhalt

Von Dörthe Hein

Magdeburg - Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung – Täter und Opfer können in Sachsen-Anhalt im moderierten Gespräch eine Wiedergutmachung erarbeiten. Was aber, wenn die Tat digital geschehen ist?

Bei einem Täter-Opfer-Ausgleich können sich beide Seiten aussprechen und eine gemeinsame Einigung finden. (Symbolbild)
Bei einem Täter-Opfer-Ausgleich können sich beide Seiten aussprechen und eine gemeinsame Einigung finden. (Symbolbild)  © Bernd Weißbrod/dpa

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr 583 Mal genutzt worden. Im Vorjahr seien bei den Schlichterinnen 591 Fälle gelandet, davon hätten 270 den Bereich des Jugendstrafrechts betroffen, sagte die Koordinatorin für den Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen-Anhalt, Jennifer Schmidt, vom Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung. 

Mit Abstand am häufigsten geht es um Körperverletzung, im vergangenen Jahr waren das 46 Prozent der Fälle. Häufig sind auch Delikte wie Diebstahl, Betrug, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Nötigung.

Ob es zu einem Täter-Opfer-Ausgleich kommt, entscheidet in der Regel die Staatsanwaltschaft. Diese nutze das Verfahren in der Regel noch zu selten, schätzt Schmidt ein. Anregen können ein solches Verfahren aber auch die Polizei, Rechtsanwälte oder die Betroffenen selbst.

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Das Opfer kann dem Täter seine Gefühle und Ängste deutlich machen. Am Ende kann eine Entschuldigung, eine Geldzahlung oder eine Arbeitsleitung als Wiedergutmachung stehen.

Durch die mögliche Einigung auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz könne zudem eine Zivilklage umgangen werden, betont Schmidt. 

Zwei Drittel der Fälle werden geschlichtet

Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, können Anwälte oder die Polizei einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen. (Symbolbild)
Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, können Anwälte oder die Polizei einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen. (Symbolbild)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Knapp zwei Drittel der zugewiesenen Fälle seien im vergangenen Jahr geschlichtet worden, sagt Schmidt. 75 Prozent der Fälle waren binnen ein bis drei Monaten erledigt.

Die Beteiligten treffen sich zu den Gesprächen und sitzen sich direkt gegenüber. Das Verfahren muss aber weitergedacht werden angesichts immer mehr Delikten, die im digitalen Raum begangen werden, wie Schmidt sagt.

Über Drohung, Beleidigung, Nötigung via Internet müsse nicht zwangsweise auf dem gleichen Weg der Täter-Opfer-Ausgleich stattfinden, könne es aber, sagt sie. "Wir brauchen Gesprächsforen im digitalen Raum und die Konzepte."

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Dabei spiele Datenschutz eine wichtige Rolle. Wie kann ein solches Gespräch digital sicher gestaltet werden? "Da müssen auch wir uns verändern", sagt Schmidt. 

Erste Erfahrungen mit der Wiedergutmachung aus der Haft

Der Täter-Opfer-Ausgleich wird von einer geschulten Person moderiert. (Symbolbild)
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird von einer geschulten Person moderiert. (Symbolbild)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Dass sich der Täter-Opfer-Ausgleich weiterentwickelt, zeigt die Ausweitung auf Gefangene. Die Möglichkeit der Wiedergutmachung aus der Haft gibt es seit dem vergangenen Jahr.

"Wir sammeln gerade Erfahrungen", sagt Schmidt. Vier, fünf Fälle habe es bislang gegeben, überwiegend im Jugendvollzug, wo die Idee von Erziehung im Vordergrund stehe. Zum Abschluss sei aber noch keiner gekommen. 

Die Schlichterinnen stehen immer vor der Frage, ob sie Täter und Opfer zusammenbringen und wenn ja, wie genau. Oft gehe es um häusliche Gewalt oder Missbrauch.

In einem konkreten Fall gehe es um eine Tat, die bereits 20 Jahre zurückliege, berichtet Schmidt. Das zeige, dass neben den Opfern auch die Täter die Folgen einer Straftat mit sich tragen könnten.

Schmidt kann sich vorstellen, die Zeit der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht für eine professionelle Mediation durch die Schlichter und Schlichterinnen des Täter-Opfer-Ausgleichs zur Aufarbeitung der Tat zu nutzen.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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