Warum bei Tausenden Sachsen-Anhaltern in diesem Jahr das Amt klingelt

Von Lukas Dubro

Halle (Saale) - Bildung, Job, Familiensituation: Wie die Menschen in Sachsen-Anhalt leben, soll der Mikrozensus herausfinden.

In diesem Jahr findet in Sachsen-Anhalt ein Mikrozensus statt. (Archivbild)  © Hendrik Schmidt/dpa

In diesem Jahr befragt das Statistische Landesamt dafür rund 13.000 Haushalte in Sachsen-Anhalt, zum Teil auch in zwei aufeinander folgenden Quartalen, wie die Behörde mitteilte. Doch wie funktioniert das eigentlich?

Ausgewählte Haushalte erhalten Post vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Um die Anschriften zu ermitteln, nutzt die Behörde Angaben aus dem Melderegister.

Zur Unterstützung werden rund 80 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Ehrenamtlichen nehmen die Namen von den Klingelanlagen beziehungsweise Briefkästen auf.

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Die kontaktierten Haushalte unterstützen sie auf Wunsch telefonisch oder persönlich bei der Beantwortung der Fragen. Sie sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.

Haushalte können die Fragen online beantworten oder einen Fragebogen auf Papier ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden. Auch ein Telefoninterview mit der Behörde ist möglich.

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Was passiert mit den persönlichen Daten?

Wer keine Post vom Statistischen Landesamt bekommt, erhält möglicherweise persönlich Besuch eines Erhebungsbeauftragten. (Symbolbild)  © Markus Scholz/dpa

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht, wie die Behörde mitteilt.

Die Daten dienen demnach ausschließlich der Hochrechnung. Die Auskünfte werden anonymisiert, sobald die Unterlagen im Statistischen Landesamt eingegangen sind.

Für alle betreffenden Haushalte und Personen besteht für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht. Die Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

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Der Mikrozensus wird bereits seit 1957 jedes Jahr bei circa einem Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt.

Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe. Das bedeutet, dass nach einem statistisch-mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge und Gebäude ausgewählt werden.

Die Haushalte, die sich in diesen ausgelosten Gebäuden befinden, werden bis zu viermal in fünf aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Nach der vierten Befragung werden diese Haushalte durch neue Stichprobenhaushalte ersetzt.

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