AfD-Mitgliedschaft und Staatsdienst - in Sachsen kein Problem

Von Jörg Schurig

Dresden - Die AfD-Mitgliedschaft ist in Sachsen weiterhin kein Hinderungsgrund für einen Job im Staatsdienst. Das stellte das Innenministerium nach Bekanntwerden entsprechender Pläne in Rheinland-Pfalz klar. Dort will man AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst verwehren.

AfD-Mitgliedschaft und Verfassungstreue? In Sachsen geht man damit anders um, als ihn Rheinland-Pfalz. (Archivfoto)  © Heiko Rebsch/dpa

Künftig werde bereits im Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein, hatte der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Michael Ebling (58, SPD), am Donnerstag in Mainz angekündigt. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai bundesweit als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Für den sächsischen AfD-Landesverband galt das schon seit Dezember 2023. Die Partei weist das zurück und wehrt sich dagegen.

Schon damals hatte Innenminister Armin Schuster (64, CDU) klargestellt, dass die Einstufung für Beamte mit AfD-Parteibuch keine unmittelbaren Folgen hat. "Eine bloße Mitgliedschaft reicht nicht", sagte er seinerzeit.

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Im Einzelfall müsse konkretes Handeln hinzukommen, bei dem rechtsextreme Gesinnung deutlich werde. Erst dann könne es zu einer beamtenrechtlichen Prüfung kommen. Es gebe auch keine Offenlegungspflicht für Beamte, welcher Partei sie angehören.

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Sachsens Landtag hat Gesetz zur Verfassungstreue verabschiedet

Für Sachsens Innenminister Armin Schuster (64, CDU) reicht eine Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei nicht aus, um Bewerber von einer Karriere im Staatsdienst abzuhalten.  © Thomas Türpe

"Bei Bewerbern, die etwa für eine Einstellung in der Fachrichtung Polizei vorgesehen sind, wird das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) anlasslos beteiligt. Darüber hinaus prüfen die Ernennungsbehörden in jedem Einzelfall, ob die Bewerber die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten", teilte das Innenministerium jetzt auf Anfrage mit.

Nach aktuellem Stand habe es in diesem Jahr bislang keine Mitteilungen des LfV zu Personen im Rahmen der Verfassungstreueprüfungen gegeben.

Bei der sächsischen Polizei gibt es eine Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung. Sie erfasst bereits sei 2017 Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus. Bis Mitte Februar dieses Jahres wurden insgesamt 113 Fälle aufgenommen.

Gesetz zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst

Im März 2024 hatte der Sächsische Landtag ein Gesetz zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst verabschiedet. Es sieht unter anderem für Polizisten und Justizbeschäftigte vor der Berufung ins Beamtenverhältnis eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vor.

Vor allem Beamte in leitenden Positionen und in besonders sensiblen Bereichen müssten hinsichtlich ihrer Verfassungstreue über jeden Zweifel erhaben sein, hieß es damals.

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